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Mit dem Buchstaben A aus dem Arbeitsagentur-Symbol ist das Wort Armut zusammengesetzt © flickr.com/leralleFoto: flickr.com/leralle

»Wohnkosten großzügiger bemessen«

Nachricht von Katja Kipping,

Die Mietausgaben vieler Empfänger von Arbeitslosengeld II sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 2019 deckten bei fast einer halben Million Bedarfs­gemeinschaften die Wohnkosten­zuschüsse nicht die tatsächlichen Mietausgaben ab. Im Schnitt mussten 86 Euro im Monat aus eigener Tasche zugezahlt werden. Die Zahlen hatte Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfragt.

Katja Kipping erklärt: „Mehr als eine halbe Milliarde Euro, genau 518 Millionen Euro, wurden Hartz-IV-Beziehenden voriges Jahr an Wohnkosten vorenthalten, weil diese nicht als angemessen angesehen werden. Rund eine halbe Million Bedarfsgemeinschaften, das sind rund ein Sechstel aller Bedarfsgemeinschaften, sind davon betroffen.

Sie müssen sich im Schnitt 86 Euro Monat für Monat vom Munde absparen. Im Jahr 2017 waren es 80 Euro, im Jahr 2018 schon 82 Euro monatlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaften. Die Differenz pro betroffener Bedarfsgemeinschaft ist also steigend.

Hartz-IV-Beziehende, die überwiegend in schlechter, ungesunder Wohnlage leben, werden also nicht nur von den kargen Regelsätzen in Armut getrieben. Sie müssen sich auch einen Teil der Wohnkosten vom Munde absparen - oder ihre Wohnung verlassen.

Das ist nicht hinnehmbar. Die Kommunen müssen die Angemessenheit deutlich großzügiger bemessen. Außerdem müssen im ersten Jahr alle anfallenden Wohnkosten den Betroffenen komplett erstattet werden.“