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Wie das Märchen von der Integrationsunwilligkeit immer weiter erzählt wird

Im Wortlaut von Sevim Dagdelen,

Die verleumderische Parole, wonach angeblich viele Migrantinnen und Migranten "integrationsunwillig" seien, findet immer noch Verwendung, obwohl sie unter anderem mit Hilfe parlamentarischer Anfragen im Detail widerlegt werden konnte. Die Bundesregierung jedenfalls ruderte mächtig zurück, nachdem belastbare empirische Belege für die Behauptung einer verbreiteten „Integrationsverweigerung“ nicht aufzutreiben waren und auch die Stichhaltigkeit der Argumentation arg zu wünschen übrig ließ.

  Ein Kommentar von Georg Paul Hefty, Redakteur für deutsche Innenpolitik bei der Frankfurter Allgemeine Zeitung, zur letzten Islamkonferenz auf der Seite 1 der FAZ vom 19. April 2012 illustriert, wie wenig eine sachliche Aufklärung gegen populistische Parolen auszurichten vermag. Vorurteile, einmal in die Welt gesetzt, halten sich unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt hartnäckig, und sogar noch der Versuch, Stereotypen etwas entgegen zu setzen, kann eben diese bekräftigen. So beklagte Hefty Fälle, in denen muslimische "Mädchen nicht so leben dürfen, wie es der allgemeinen Lebensart in Europa entspricht, also nicht am Schwimmunterricht oder an Freizeitveranstaltungen der Mehrheitsbevölkerung teilnehmen dürfen". Und er fügte hinzu: "Solche Ausnahmen halten das vom Bundesamt für Migration beklagte Stereotyp am Leben, Muslime seien ‚integrationsunwillig‘". Obwohl diese Passage auf den ersten Blick gut gemeint ist – Hefty sprach immerhin von "Ausnahmen" und erläuterte im Folgenden, dass nicht die religiöse Ausrichtung von Muslimen ein sinnvolles Kriterium ihrer "Integration" sei, sondern vielmehr das jeweils konkrete "Verhältnis zu Buchstaben und Geist des Grundgesetzes" –, wirkt sie dennoch vorurteilsfördernd.   Wegen der etwas unklaren Formulierung von Hefty sei zunächst klargestellt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hält Muslime nicht für "integrationsunwillig". Es war vielmehr Ex-Bundesinnenminister de Maizière, der behauptet hatte, dass vielleicht 10 bis 15 Prozent der Migrantinnen und Migranten "integrationsunwillig" seien. Erst im Nachhinein hatte er dann auf Nachfragen ergänzt, hiermit seien nur Muslime gemeint gewesen – denn zu anderen Gruppen lagen "keine spezifischen Erkenntnisse" in Bezug auf eine "Integrationsverweigerung" vor, wie die Bundesregierung einräumen musste (vgl. Frage 4 der Drucksache). Der Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmid, hingegen erklärte, dass nach seiner Einschätzung allenfalls ein Prozent der Migranten mit dem Etikett "Integrationsverweigerer" belegt werden könne.   Häufig wird als Indiz für eine angebliche "Integrationsunwilligkeit" die Zahl derer verwandt, die nach einer Verpflichtung zur Integrationskursteilnahme nicht zum Sprachunterricht erscheinen. Verlässliche Angaben hierzu gibt es allerdings nicht, und die Daten, die vorliegen, lassen eher auf eine vermeintliche "Verweigererquote" von vielleicht 0,5 Prozent schließen (siehe die Vorbemerkung der Drucksache). Der damalige Unions-Vizefraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach hingegen hatte den Anteil der Kurs-Verweigerer bei Integrationskursen gegenüber der Presse auf rund 40 Prozent taxiert. Die Bundesregierung kommentierte dies im Oktober 2009 auf eine Anfrage von mir in dankenswerter Klarheit: "Eine Aussage, ob es sich bei [Personen, die einer Sprachkursverpflichtung (noch) nicht nachgekommen sind] um ‚Verweigerer‘ handelt, kann nicht getroffen werden", denn mögliche Erklärungsgründe hierfür seien "z.B. Umzug, Fortzug ins Ausland, Schwangerschaft, Eintritt in den Arbeitsmarkt, Krankheit, Teilnahme an vorhandenem Kursangebot nicht zumutbar" (Drucksache 16/14157, S. 5).   Doch zurück zu Heftys Klage über die Verhinderung des Schwimmunterrichts bei muslimischen Mädchen. Die Bundesregierung bestätigte nämlich in Beantwortung der eingangs genannten Anfrage (zu Fragen 16 und 17), dass "das Thema der fehlenden Teilnahmebereitschaft von muslimischen Schülern am gemischtgeschlechtlichen Sportunterricht in der öffentlichen Diskussion überschätzt wird". Eine fehlende Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Sportunterricht könne "so gut wie nie auf religiöse Motive zurückgeführt werden". Muslimische Schüler nähmen überdies sogar "etwas häufiger" am Sexualkundeunterricht teil "als Schüler anderer Religionszugehörigkeit aus muslimischen Herkunftsländern". Das heißt: Inwieweit Eltern die Teilnahme ihrer Kinder an gemischtgeschlechtlichem Sport- bzw. Schwimmunterricht befürworten oder nicht, hat wenig bis nichts mit ihrem (muslimischen) Glauben zu tun, sondern vielmehr mit ihrer persönlichen Einstellung, ihrem Bildungsstand und unter Umständen auch mit den in ihren Herkunftsländern womöglich tradierten Vorstellungen bezüglich einer stärkeren Geschlechter-Rigidität. Problematisch ist deshalb, bei der Frage des gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterrichts überhaupt eine logische Verbindung zum muslimischen Glauben zu ziehen, und zwar unabhängig davon, ob von "Ausnahmen" die Rede ist oder nicht.   Die Debatte um die Teilnahme bzw. Verhinderung am gemischtgeschlechtlichen Unterricht erscheint allerdings noch einmal in einem ganz anderen Licht, wenn "der deutsche Staat" bzw. die deutsche Gesellschaft und die hiesigen Institutionen als große "Integrationsverweigerer" in den Blick genommen werden. Denn, so die verblüffend offene Auskunft der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage: "Hauptgrund für die fehlende Teilnahme [am gemischtgeschlechtlichen Sportunterricht] ist (…), dass im betreffenden Schuljahr entweder kein Sportunterricht oder kein gemischtgeschlechtlicher Sportunterricht angeboten wurde" (Bundestagsdrucksache 17/3339, Frage 9).   Ähnlich lehrreich ist folgende Antwort der Bundesregierung auf die an sie gerichtete Frage, wieso sie keine Einschätzung zum Anteil der "Integrationsverweigerer" innerhalb der deutschen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund geben könne, obwohl es zahlreiche Untersuchungen, Studien und Befragungen zu Einstellungen der deutschen Bevölkerung zu den Themen Einwanderung, Akzeptanz von Migrantinnen und Migranten und anderen Religionen usw. gebe: "Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst, dass schon die Bezifferung der Integrationsbereitschaft der Migranten je nach Auswahl und Gewichtung der herangezogenen Bewertungskriterien zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führt. Eine entsprechende Bewertung der Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft, die Integration von Zuwanderern betreffend, hält die Bundesregierung nicht für sinnvoll. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass wie beispielsweise in der Antwort zu Frage 8 gezeigt, divergierende Zahlenangaben Nachfragen hervorrufen" (in besagter Frage waren die Angaben von etwa einem Prozent vermeintlicher "Integrationsverweigerer" des BAMF-Präsidenten und der Einschätzung von etwa 10 bis 15 Prozent des damaligen Bundesinnenministers gegenübergestellt worden).   In anderen Worten: Aussagen zur vermeintlichen "Integrationsunwilligkeit" bestimmter Bevölkerungsgruppen machen nur dann Sinn, wenn dem Zweck dienen, den wissenschaftlich längst widerlegten rechtspopulistischen Popanz einer angeblich verbreiteten "Integrationsverweigerung" aufrechtzuerhalten. Während die Bundesregierung einerseits durch Verzerrungen und Falschinformation selbst oder über Medien wie die Bild-Zeitung, die nicht durch differenzierte Berichterstattung, sondern mit dem Verbreiten und Schüren rechtspopulistischer Vorurteile auffällt, zur Stigmatisierung von Migrantinnen und Migranten beiträgt bzw. diese befördert, wird bei der Bevölkerung ohne so genanntem Migrationshintergrund auf solche Pauschalurteile verzichtet. Dass also auf vorurteilsbeladene und ausgrenzende Begriffe wie "Integrationsunwilligkeit" gänzlich verzichtet wird, bleibt deshalb wohl eine eher unerfüllte oder gar unerfüllbare Hoffnung. Denn wie sonst sollte die Bundesregierung von ihrem Versagen, gleiche soziale und politische Rechte für alle zu gewährleisten, dann noch verschleiert werden?

Quelle: MiGAZIN - Migration in Germany