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Werkverträge sind Leiharbeit hoch zwei

Nachricht von Jutta Krellmann,

Anhörung zu Werkverträgen im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestages

Die Zahl der Werkvertragsbeschäftigten steigt derzeit drastisch an. Viele Unternehmen weiten mit dieser Form der Auslagerung den Niedriglohnsektor aus und umgehen damit sogar noch die niedrigen Standards der Leiharbeit. Billiger und gänzlich rechtlos werden die Werkvertragsbeschäftigten bei den auftragsgebenden Unternehmen als “Sachkosten“ deklariert – Menschen werden wie Materialkosten abgerechnet und behandelt.

Seit den Arbeitsmarktreformen von SPD und Grünen ist es für die Unternehmen einfach, ihr unternehmerisches Risiko auf die Beschäftigten abzuwälzen. Der Missbrauch von Werkverträgen gehört zu den neuesten Methoden, mit denen die Unternehmen keine direkte Verantwortung mehr für die Beschäftigten übernehmen müssen, ihre Stammbelegschaft reduzieren und die Tarifverträge umgehen können. Erst kürzlich geriet der IKEA-Konzern in die Kritik, weil er in seinem Europalager in NRW litauische Werkvertragsbeschäftigte zu brutalen Dumpinglöhnen in den Nachtschichten einsetzte. Und in der Nahrungsindustrie liegt der Anteil der Beschäftigten mit Werkvertrag bei bis zu 90 Prozent. Auch sie verdienen sehr viel weniger als ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen – wie Fälle aus Schleswig-Holstein belegen bis zu 6 Euro weniger pro Stunde. Auch die Discounter Netto und Kaufland sind öffentlich aufgefallen, weil sie für den Einsatz von LeiharbeiterInnen unwirksame Werkverträge abgeschlossen hatten. Der Schaden für die Steuerzahler ist noch nicht beziffert. Diese Beispiele belegen, dass in allen Bereichen die Werkvertragsarbeit auf dem Vormarsch ist und dringender Handlungsbedarf für die Politik besteht. Entgelte, tarifliche Standards und Arbeitnehmerrechte müssen geschützt werden.

DIE LINKE hat auf diese besorgniserregende Situation reagiert und Werkverträge zum Thema gemacht. Mit dem Antrag der LINKEN  liegt erstmals ein Vorschlag zur gesetzlichen Regulierung von Werkverträgen auf dem Tisch. Nach der ersten Lesung im Bundestag wird nun am 23. April 2012 in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales weiter darüber diskutiert.

DIE LINKE schlägt vor, gesetzliche Kriterien festzuschreiben, nach denen Scheinwerkverträge, bei denen es sich eigentlich um Leiharbeit handelt, identifiziert werden können und fordert wirksame Kontrollen. Treffen die Kriterien eines Scheinwerkvertrages zu, muss die Beweislast bei den beteiligten Unternehmen liegen. Zudem muss verhindert werden, dass Werkverträge generell zum Lohndumping missbraucht werden können. Bei der Vergabe von fest im Betriebsablauf verankerten Aufgaben an eine Fremdfirma – sofern dies nicht nur gelegentlich erfolgt – ist das Prinzip festzuschreiben, dass die betroffenen Beschäftigten nicht weniger Lohn oder schlechtere Arbeitsbedingungen erhalten als die zuvor für diese Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers üblichen.

Die Anhörung wird neue Erkenntnisse zusammentragen, um eine gesetzliche Regulierung von Lohndumping-Werkverträgen zu ermöglichen und ist ein weiterer Mosaikstein in dem Bemühen, den öffentlichen Druck für eine Regulierung zu schaffen.