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Werkverträge sind Leiharbeit hoch Zwei

Nachricht von Jutta Krellmann,

„In vielen Betrieben sind Werkverträge als Lohndumpingstrategie schon längst betriebliche Realität geworden. Die Bundesregierung will von all dem nichts wissen. DIE LINKE sagt: Lohndumping durch Werkverträge gehört abgeschafft“, kommentiert Jutta Krellmann die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Werkverträge als Instrument zum Lohndumping“ (BT-Drucksache: 17/6714).

Der aktuelle Aufschwung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist ein Aufschwung der unsicheren Beschäftigung. Bei gut 75 Prozent der neuen Arbeitsplätze handelt es sich um Leiharbeit, Minijobs, um befristete Jobs oder Teilzeitarbeit. Werkverträge sind der unsichtbare Teil der unsicheren Arbeit. Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zeigt, bildet keine Statistik diese Lohndumpingpraxis ab. Nach dem Willen der Bundesregierung soll dies auch so bleiben, sie sieht weder gesetzgeberisch, noch bezüglich einer Datenerhebung Handlungsbedarf. Die Bundesregierung, schreibt in ihrer Antwort, ihr liegen keine „Hinweise oder Informationen über eine weit verbreitete, systematisierte missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zur Umgehung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards […] vor.“

Die Betriebsrätebefragung der IG Metall spricht eine andere Sprache: Sie befragte 5000 Betriebsräte. Für die Bundesregierung ist das Ergebnis aber kein Beweis für einen systematischen Einsatz von Werkverträgen. Sie sei lediglich ein „Stimmungsbild“. In der Umfrage hatte Rund ein Drittel der Befragten angegeben, dass in ihren Unternehmen Werkverträge eingesetzt werden, von diesem Drittel sind sich wiederum 36 Prozent sicher, dass auf diesem Wege Stammarbeitsplätze abgebaut werden. In Baden Württemberg, kommen noch extremere Auswüchse zu Tage: Hier arbeiten 73 Prozent der befragten Betriebe mit Werkverträgen und 53 Prozent der Betriebsräte gaben an, dass durch den Einsatz von Werkverträgen Stammarbeitsplätze ersetzt worden sind.

Lohndumping-Werkverträge sind wie Leiharbeit, nur ohne Rechte. Werkverträge werden genauso wie Leiharbeit benutzt, um Beschäftigte um ihren Lohn zu bringen. Werkvertrags- und Leiharbeitsbeschäftigte arbeiten das selbe und bekommen 30-50% weniger Lohn. Und es sind keine kleinen Fische, die so arbeiten: Auch die ganz Großen in der Industrie benutzen wie selbstverständlich Werkverträge zum Lohndumping. Werkvertragsbeschäftigte zählen ebenso wie LeiharbeiterInnen zur Randbelegschaft im Betrieb: Sie verdienen weniger als ihre festangestellten KollegInnen, bekommen keine Zuschläge und Sonderleistungen und ihre Beschäftigung im Werkvertragsunternehmen ist abhängig von der Vergabe des beauftragenden Unternehmens. Stimmt die Wirtschaftslage nicht, kündigt das Unternehmen einfach den Auftrag. Oftmals ist ihre Interessenvertretung in Form von Betriebsrat und Gewerkschaft schlechter als im Stammunternehmen. Schließlich: Für Werkvertragsbeschäftigte gelten noch nicht mal die ungenügenden Regeln, die in der Leiharbeit gelten: Werkverträge - das ist Leiharbeit hoch Zwei.

Für DIE LINKE ist klar, dass Werkverträge zum Zwecke des Lohndumpings ausgeschlossen werden müssen. Bei Lohndumping-Werkverträgen gibt es grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden: Scheinwerkverträge, die eigentlich verdeckte Leiharbeit sind. Hier muss der Vorschlag des DGB gelten und strikter durchgegriffen werden: Wenn es Leiharbeit ist, müssen auch die Konditionen der Leiharbeit gelten. DIE LINKE fordert Equal Pay plus 10 Prozent Flexibilitätsprämie. Dann gibt es aber noch die echten Werkverträge: Hier wird wirklich ein Werk ausgeschrieben, nach dem Buchstaben des Gesetzes. Ein Lohndumping-Werkvertrag ist es dann, wenn eine Tätigkeit per Werkvertrag systematisch, das heißt auf Dauer, zu niedrigeren Konditionen ausgeschrieben wird, als im Betrieb für diese Tätigkeiten gezahlt würde. Hier muss ab sofort Equal Pay gelten. Dann ist eine Auslagerung als Lohndumping-Strategie ausgeschlossen. Gelegentliche Werkverträge an Handwerker sind hiervon nicht berührt. Schließlich sollen Betriebsräte stärkere Rechte bekommen. Sie sind als betriebliche Interessensvertretung in der Lage, den Einsatz von Werkverträgen im Betrieb zu kontrollieren, also müssen sie auch die notwendigen Informationen hierzu bekommen und eine Möglichkeit mitzubestimmen.