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Wenn zwölf Milliarden Euro kein großes Thema sind...

Nachricht von Richard Pitterle,

Von Achim Vahle

Die erste Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte hat vor allem weitere Fragen aufgeworfen. Bei diesen Geschäften wurden der Fiskus und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über Jahre hinweg um schätzungsweise zwölf Milliarden Euro gebracht. Grund waren mehrfach ausgestellte Steuerbescheinigungen für eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer. Schwerreiche Investoren nutzten das und ließen sich die Steuer mehrfach erstatten oder anrechnen.

Geladen waren nun drei Herren vom Bankenverband, die maßgeblich an den Beratungen beteiligt waren, die zu einem Schreiben vom Dezember 2002 führten, in welchem das Bundesfinanzministerium auf die Gefahr der Cum/Ex-Geschäfte hingewiesen wurde. Nach diesem Hinweis dauerte es bis 2007 bis die Geschäfte durch Übernahme eines Regelungsvorschlags des Bankenverbandes im Inland unterbunden wurden und erst 2012 wurde auch der Umweg über ausländische Banken geschlossen.

Den Zeugenreigen eröffnete Hans-Jürgen Krause, bis 2003 einer der Geschäftsführer des Bankenverbandes. Der erklärte gleich zu Anfang, es sei dem Bankenverband vor allem darum gegangen, die Lücke im Steuerrecht zu beseitigen, die die Cum/Ex-Geschäfte ermöglicht hatte – hehre Motive, wenn man dem denn Glauben schenken mag. Wahrscheinlicher ist nämlich, dass es dem Bankenverband eigentlich nur um den Ausschluss von Haftungsfällen für seine Mitglieder, also die Banken ging. Wenn eine Bank unrechtmäßige Steuerbescheinigungen ausstellt, kann das nämlich unangenehme Konsequenzen haben.

Ein paar »verunglückte Fälle«

Darüber hinaus erklärte Herr Krause, dass die Cum/Ex-Geschäfte eigentlich "kein großes Thema" gewesen seien. Über das Ausmaß hätte es überhaupt keine Vorstellungen gegeben, geschweige denn davon, dass jemand dies zielgerichtet als Geschäftsmodell nutzen könne. Man sei einfach von einigen "verunglückten Fällen" ausgegangen, in denen es zu mehrfach ausgestellten Steuerbescheinigungen gekommen sei. Diese Aussage eines Fachmanns wie Herrn Krause verwundert dann doch ein wenig – es ist nämlich nur schwer vorstellbar, dass findige Investoren irgendeine Lücke im Gesetz nicht als Geschäftsmodell nutzen wollen würden.

Als zweiter Zeuge war Thomas Weisgerber geladen, seines Zeichens damals ebenfalls einer der Geschäftsführer des Bankenverbandes. Braungebrannt und mit goldumrandeter Brille wiederholte er stur ein ums andere Mal seine Behauptung von der ganzen Sache eigentlich nichts gewusst zu haben. Sein einziger Berührungspunkt mit dem Thema sei seine Unterschrift unter das Schreiben vom Dezember 2002, die er aber nur aus formalen Gründen gegeben habe. Von den steuerlichen Gegebenheiten habe er keine Ahnung und auch nicht alles in dem Schreiben verstanden.

»Von nichts gewusst«

Das verwundert nicht nur insofern, als dass ein Geschäftsführer beim Bankenverband in verantwortungsvoller Position demnach offenbar keine tiefergehenden thematischen Kompetenzen aufzuweisen braucht. Es ist auch eigenartig, dass Herr Weisgerber später einer Zeitung ein Interview zu steuerrechtlichen Themen gegeben hat. Für einen Laien erscheint das doch sehr gewagt. Herr Weisgerber blieb aber dabei, er wusste von nichts.

Der dritte und letzte Zeuge war Dr. Matthias Geurts, damals Referent für Steuerrecht beim Bankenverband und maßgeblich an der Erarbeitung von Vorschlägen beteiligt, die den Cum/Ex-Geschäften einen gesetzlichen Riegel vorschieben sollten. Interessant ist, dass einer der gemachten Vorschläge auch die Möglichkeit Cum/Ex-Geschäfte über ausländische Banken abzuwickeln beseitigt hätte – eine Lösung die in ähnlicher Weise dann tatsächlich 2012 umgesetzt wurde. Noch interessanter ist allerdings, dass es dieser Lösungsansatz dann nicht in das Schreiben des Bankenverbandes an das Bundesfinanzministerium von 2002 schaffte. Dort wurde lediglich die Regelung angeregt, die die Geschäfte dann ab 2007 über inländische Banken verhinderte. Auf die Frage, warum der alternative Lösungsansatz, der die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem eingetretenen Milliardenschaden bewahrt hätte, nicht weiterverfolgt wurde, wusste bezeichnenderweise keiner der Zeugen eine Antwort.

linksfraktion.de, 13. Mai 2016