Zum Hauptinhalt springen

Von der Leyen lässt Amazon weiter freie Hand

Nachricht von Klaus Ernst,

Nach Bekanntwerden der katastrophalen Arbeitsbedingungen beim amerikanischen Internetversandhändler Amazon hatte die zuständige Ministerin Ursula von der Leyen laut eines Berichts der Süddeutschen Zeitung umfassende Aufklärung gefordert. Sie drohte gar, falls sich die Vorwürfe gegen die Leiharbeitsfirma bestätigten, mit Lizenzentzug. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage des LINKEN Abgeordneten Klaus Ernst zeigt allerdings, dass die Bundesregierung offensichtlich nicht bereit ist, zur vollumfänglichen Aufklärung beizutragen.

Mehrfach verweist sie auf datenschutzrechtliche Bestimmungen (Antwort auf die Fragen Nr. 10, Nr. 11, Nr. 13), verwickelt sich in Widersprüche (Antwort der Frage 9 zu Frage 10 und 11) oder macht unzureichende Angaben (Antwort auf die Fragen Nr. 6). Dazu nur ein Beispiel: So schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass bei den verschiedenen Standorten von Amazon "keine schwerwiegenden Verstöße gegen Arbeitsschutzrechte festgestellt" wurden. Bereits am 6. März berichtete die Süddeutsche Zeitung von erheblichen arbeitsschutzrechtlichen Verstößen beim Amazon Standort Graben bei Augsburg. So wurde dort an den Adventssonntagen ohne Genehmigung gearbeitet. Amazon musste daraufhin beträchtliche Bußgelder bezahlen. 

Zugleich hat Amazon in den Jahren 2006 und 2009 insgesamt fast 14 Millionen Euro an Fördergeldern von Bund und Ländern zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur erhalten. Die Förderbestimmungen sehen eine Bindefrist zur Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens vor. Scheinbar hat Amazon vor allem in unsichere, befristete Beschäftigungsverhältnisse investiert, denn nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft verdi. beschäftigt Amazon "in einigen Versandhandelsstandorten bis zu 80 Prozent der Arbeitnehmer/-innen befristet". Zugleich zahlt nach Angaben von verdi. Amazon seinen Beschäftigten in Bad Hersfeld im ersten Beschäftigungsjahr 20 Prozent weniger als im Einzel- und Versandhandelstarif Hessen vorgesehen. Während Amazon sich seine Standorte vom Staat fürstlich subventionieren lässt, nimmt es das Unternehmen mit der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der tariflichen Bezahlung nicht so genau.
                        
"Während Leiharbeitsbeschäftigte drangsaliert und die Stammbelegschaften untertariflich bezahlt werden", stellt Klaus Ernst fest, "haben Bund und Länder die Geschäftspraktiken von Amazon mit Millionenbeträgen legitimiert." Weil Frau von der Leyen gleichzeitig eine umfassende Kontrolle verweigere, gehe "die staatlich subventionierte Lohndrückerei bei Amazon ungebrochen weiter". Klaus Ernst fordert: "Die Vergabe von Fördergelden an Unternehmen wie Amazon darf deshalb nicht allein von der Schaffung neuer Arbeitsplätze abhängig gemacht werden, sie muss in Zukunft zwingend auch an Tarif- und Sozialstandards gekoppelt werden."

linksfraktion.de, 22. März 2013