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»Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren«

Nachricht von Gregor Gysi,

Verfassungsschutzakte über Gregor Gysi - geschwärzt, Band I und II, Foto: picture alliance/dpa
 


Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem abschließenden Anerkenntnisurteil entschieden, dass der Verfassungsschutz sämtliche Erkenntnisse über Gregor Gysi aus seinen Dateien und Akten tilgen muss. Die Personenakte des Klägers sei zu vernichten und Daten über Gregor Gysi in den Akten anderer Personen ebenfalls zu löschen. Der Rechtsstreit zog sich seit 2006 hin. Zuletzt hatte Bodo Ramelow, LINKE-Fraktionsvorsitzender und Ministerpräsidentenkandidat in Thüringen, erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt.

"Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren", kommentiert Gysi den Richterspruch. Er fordert ein Ende jeglicher Beobachtung der Partei DIE LINKE: "Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen, diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig."

Am 13. März diesen Jahres hatte Bundesinnenminister de Maizière dem Fraktionsvorsitzenden die Entscheidung der Regierung mitgeteilt, dass kein einziger Abgeordneter des Bundestages und auch nicht der Fraktion DIE LINKE noch vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Entscheidung vorausgegangen war Anfang des Jahres das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Beobachtung von Bodo Ramelow für grundgesetzwidrig erklärt hat. Gysi begrüßte das seinerzeit als ein wichtiges Ergebnis, "weil es uns gelungen ist, diesbezüglich das Grundgesetz zu verteidigen". Es sei auch Ausdruck der gewachsenen Akzeptanz in der Gesellschaft, die DIE LINKE nicht verspielen dürfe, so Gysi im Frühjahr. Zwischenzeitlich standen knapp ein Drittel der Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Partei DIE LINKE unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes, der hierfür jährlich rund 400.000 Euro ausgab.