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Verfassungsschutz bespitzelt grundgesetzwidrig Gregor Gysi

Nachricht von Gregor Gysi,

Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes hat in einem Brief vom 5. Dezember 2006 an Dr. Gregor Gysi die Vermerke über ihn mitgeteilt. Er schlug ein Gespräch vor. Weiter hieß es: „Die Archivsätze könnten im Anschluss gelöscht werden, da Ihre weitere Speicherung für die Auftragserteilung des Bundesnachrichtendienstes nicht mehr erforderlich ist.“ Inzwischen hat das Gespräch stattgefunden und die bereits gesperrten Archivsätze werden gelöscht.

Mit Bescheid vom 5. März 2007 teilte dagegen das Bundesamt für Verfassungsschutz Gregor Gysi auf acht Seiten Eintragungen zu ihm mit. Es handelt sich um eine Ergänzung zur Auskunft von 1997, die beweist, dass die Ausspähung Gregor Gysis seit 1997 ständig fortgesetzt wurde. Die aufgeführten Informationen sind zum Teil falsch, darüber hinaus nichtssagend, lächerlich und haben mit dem Schutz der Verfassungsordnung nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Am Schluss des Bescheids führt das Bundesamt wichtigtuerisch aus, dass weitere Informationen vorlägen, die aber nicht mitgeteilt werden dürften, weil anderenfalls „die Aufgabenerfüllung des BfV gefährdet“ wäre und „Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des BfV gezogen werden“ könnten.

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verstößt gegen das Grundgesetz, denn die Abgeordneten haben den Verfassungsschutz zu kontrollieren und nicht umgekehrt.
Sie ist ein direkter Eingriff in die Mandatsausübung, denn Bürgerinnen und Bürger müssen gewärtig sein, dass ihr Kontakt zum Abgeordneten Gysi Gegenstand der Überwachung wird.

Die Beobachtung begünstigt verfassungswidrig andere Parteien, weil man hofft, dass bestimmte Kreise der Bevölkerung sich nicht trauen, in eine „überwachte“ Partei, in eine Partei mit „überwachten“ Politikerinnen und Politikern einzutreten oder diese zu wählen.

Entgegen anderslautenden Erklärungen beweist der Bescheid zudem die Anwendung geheimdienstlicher Mittel und Methoden bei der Überwachung.

Letztlich kommt die verfassungswidrige Verschleuderung von Steuergeldern hinzu. Es werden Leute bezahlt, Kosten für einen Apparat, für Papier, für Telekommunikation ausgegeben, um zum Beispiel zu erfassen und mitzuteilen, dass Gregor Gysi am 26.12.1999 im Tagesspiegel geäußert haben soll: „Wenn es gelingt, den sozialistischen Gedanken des Artikel 14 des Grundgesetzes, wonach Eigentum verpflichtet, umzusetzen, werden auch soziale Interessen in den Vordergrund rücken.“ Ferner wurde erfasst, dass er sich in seiner „Funktion als Berliner Wirtschaftssenator u.a. zu den ‚Fehlern und Errungenschaften der DDR’“ geäußert haben soll. Es kommt noch dicker - so hat das BfV festgestellt: „Das ND vom 13. April 2005 druckte Ihren offenen Brief an den Bundespräsidenten ab, in dem Sie diesen zu einem souveränen Umgang mit der deutschen Geschichte aufforderten. Er solle Verbrechen verurteilen und Opfer ehren, unabhängig davon, ob er sich ihnen politisch nahe fühle oder nicht.“ Wie will man im Ernst rechtfertigen, dass ein Verfassungsschutz dafür bezahlt wird, solche Feststellungen zu treffen und zu erfassen.

Die Linkspartei und ihre Politikerinnen und Politiker haben nach 17 Jahren endlich Anspruch auf gleichberechtigte Behandlung.