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Jutta Krellmann im Deutschen Bundestag | Foto: © Alexander KlebeFoto: Alexander Klebe

»Verbesserungen wurden teuer erkauft«

Im Wortlaut von Jutta Krellmann,

»Betriebsrätemodernisierungsgesetz« vereinbart. Grundsätzliche Neufassung betrieblicher Mitbestimmungsrechte gefordert. Gespräch mit Jutta Krellmann / Interview: Oliver Rast

 

junge Welt: Betriebliche Mitbestimmung – für zahlreiche Beschäftigte in Unternehmen ist das längst keine Selbstverständlichkeit mehr. In wie vielen Firmen hierzulande gibt es überhaupt noch gewählte Betriebsräte?

Jutta Krellmann: Gerade einmal neun Prozent der Unternehmen haben einen Betriebsrat. Noch nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten wird durch einen Betriebsrat vertreten. Wir erleben eine Erosion der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. Immer mehr Arbeitgeber versuchen, aktiv Betriebsräte zu verhindern. Wir beobachten seit Jahren eine Professionalisierung dieses Phänomens. Anwaltskanzleien werben aktiv für das Ver- und Behindern von Betriebsräten. Umstrukturierungen, Aufspaltungen und Verlagerungen tun ihr übriges.

Aus dem Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, lag seit Ende Dezember 2020 ein sogenannter Referentenentwurf für ein »Betriebsrätestärkungsgesetz« vor, das nun »Betriebsrätemodernisierungsgesetz« heißen wird. Was soll sich ändern?

In erster Linie soll die negative Entwicklung bei der betrieblichen Mitbestimmung gestoppt werden. Hierzu soll das vereinfachte Wahlverfahren auf größere Betriebe ausgeweitet werden. Vereinfacht wird hierbei jedoch nichts, nur zeitlich verkürzt. Dieses Wahlverfahren wurde bei der letzten Reform 2001 eingeführt, konnte aber die negative Entwicklung nicht stoppen. Weshalb die Erweiterung nun zum Erfolg führen soll, bleibt fraglich. Im Gegensatz zum Koalitionsausschuss sieht der Entwurf nun auch die Mitbestimmung beim Homeoffice vor, doch nur, wenn der Arbeitgeber dieses einführt. Es kann aber nicht sein, dass gerade in Zeiten einer Pandemie Betriebsräte nicht aktiv Homeoffice mitbestimmen können und auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen sind. Der Entwurf geht zwar in die richtige Richtung, greift aber in Anbetracht des Reformstaus beim Betriebsverfassungsgesetz viel zu kurz. Hier bedarf es deutlich mehr.

Nun wurde am Mittwoch dieser Referentenentwurf nach Verzögerungen seitens unionsgeführter Ministerien vom Bundeskabinett verabschiedet. Sind Sie dennoch zufrieden?

Nein. Scheinbar gab es hier einen Deal zwischen der SPD und der CDU/CSU. Und auch diesmal sieht es so aus, als seien die Interessen der Lobbyisten und Landwirtschaftsverbände durch die Union in die Waagschale gelegt worden. Ergebnis ist die Ausweitung der Regelung, Erntehelferinnen und Erntehelfer, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, statt 70 über 100 Tage sozialversicherungsfrei malochen lassen zu können. Damit steht die Ausbeutung dieser Beschäftigten gegen eine Stärkung von Arbeitnehmerrechten. So werden Verbesserungen teuer erkauft.

Was muss ein »Betriebsrätemodernisierungsgesetz« konkret erfüllen?

Zunächst: Wir brauchen mehr Betriebsräte. Dazu muss ihr Schutz gestärkt und Sanktionen gegen Arbeitgeber, die aktiv gegen Betriebsräte vorgehen, verschärft werden. Auch ist die Wahl eines Betriebsrats deutlich zu erleichtern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bei einer Behinderung der Wahl durch den Arbeitgeber den Betriebsrat auch direkt durch das Arbeitsgericht einsetzen können. Und die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten muss verbessert werden. Dazu gehört auch die vereinfachte Hinzuziehung von Sachverständigen. Sind die Rahmenbedingungen geschaffen, ist die Mitbestimmung zu stärken.

Die letzte große »Modernisierung« des Betriebsverfassungsgesetzes war 1972. Ist eine grundsätzliche Neufassung nötig, damit beispielsweise Kolleginnen und Kollegen in prekären Beschäftigungsverhältnissen mitbestimmen können?

Auf alle Fälle. Die neoliberale Arbeitsmarktpolitik hat Betriebsräte in den vergangenen Jahrzehnten stark geschwächt. So kann es heute durch den massiven Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten dazu kommen, dass ein Betrieb zwar einen Betriebsrat hat, dieser aber weniger als die Hälfte der Beschäftigten vertritt. Die Reform 2001 hat zwar die Arbeitsfähigkeit an einigen Punkten gestärkt, doch Mitbestimmungsrechte haben sich seit 1972 kaum weiterentwickelt. Ob Digitalisierung, Globalisierung, Deregulierung oder auch Umweltschutz, in all diesen Punkten braucht es eine Antwort durch das Betriebsverfassungsgesetz. Kurzum: Wir brauchen eine Demokratisierung 4.0 der Arbeitswelt.