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Verabschiedete Diskriminierungen auf dem Papier werden nun zur alltäglichen rassistischen Behördenpraxis

Nachricht von Sevim Dagdelen,

Zum heutigen Inkrafttreten des geänderten Zuwanderungsgesetzes erklärt die Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Sevim Dagdelen:

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz zugestimmt haben und der Bundespräsident die Gesetzesänderung unterzeichnet hat, treten heute die Regelungen in Kraft. Damit werden die unter dem Deckmantel der Umsetzung von EU-Richtlinien vorgenommenen massiven Verschärfungen im Ausländer- und Asylrecht zur alltäglichen Behördenpraxis.

Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten werden nun den weitergehenden diskriminierenden Einschränkungen beim Ehegattennachzug, Einbürgerung für unter 23-jährige Jugendliche, Sanktionierung der Nichtteilnahme an Integrationskursen und der völlig unzureichenden Bleiberechtsregelung im Alltag ausgesetzt sein. Ihnen wird noch deutlicher gemacht werden, dass sie als Sicherheitsproblem gesehen werden und unter einem Generalverdacht stehen.

Verantwortlich für dieses Integrationsverhinderungs- und Flüchtlingsabwehrgesetz ist aber nicht nur die CDU/CSU, sondern auch die SPD. Während sie über ein gleichberechtigtes Zusammenleben schwadronierte und die Migrantinnen und Migranten zum Dialog über die Lösung von Problemen aufrief, beteiligte sie sich hinter den Rücken der Betroffenen an der Verschärfung der Gesetze. Jetzt auf eine Verfassungsklage zu hoffen, die die verfassungswidrigen Änderungen kippen sollen, ist Heuchelei.

Das von der SPD wieder ins Gespräch gebrachte Punktesystem und die Forderungen nach einer erleichterten Einwanderung lediglich von bestimmten Berufsgruppen zeigen den rassistischen Grundgedanken der Großen Koalition: alle Menschen, die nicht verwertet werden können oder sich verwerten lassen wollen, werden ausgegrenzt und diskriminiert.