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Unter Zwang zum Arzt?

Im Wortlaut von Katja Kipping,

Katja Kipping will keine Strafen für Hartz-IV-Bezieher

 

 

 

Können die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter Hartz- IV-Bezieher zwingen, sich ärztlich untersuchen zu lassen?

Katja Kipping: Die Bundesregierung verneint das zwar, gleichzeitig bestätigt sie folgendes: Wer sich weigert, einer angeordneten medizinischen oder psychologischen Untersuchung Folge zu leisten, dem wird laut Behördendeutsch fehlende Mitwirkung unterstellt. Das kann Sanktionen nach sich ziehen. Das heißt, das ohnehin niedrige Arbeitslosengeld II wird gekürzt, in 30-Prozent-Schritten. Am Ende kann der Komplettentzug stehen.

Und diese Vorgehensweise ist durch das Sozialgesetzbuch gedeckt?

Leider. Entscheidend sind die Sanktionsmöglichkeiten, denen zufolge man bei ganz unterschiedlichen Anlässen die Bezüge kürzen kann. Die LINKE im Bundestag will sämtliche Sanktionen abschaffen. Das teilt inzwischen eine breite gesellschaftliche Bewegung.

Dass Beratungsangebote unterbreitet werden, wäre nicht unser Problem. Die können ja im Zweifelsfall hilfreich sein. Das Problem ist der Zwang. Es haben sich einige Betroffene an uns gewendet, die natürlich anonym bleiben wollen. Sie schildern die Untersuchung als unglaublich demütigendes Erlebnis.

Warum werden denn solche Untersuchungen angeordnet?

Man begründet das mit der Notwendigkeit festzustellen, dass es Anspruchsvoraussetzungen gibt. Und das heißt quasi, man will feststellen, ob die Leute arbeitsfähig sind. Oder aber, darüber kann man natürlich nur spekulieren, es gibt ein Interesse der Jobcenter nachzuweisen, dass die Leute nicht arbeitsfähig sind. Dann könnten sie in die Sozialhilfe abgeschoben werden, für deren Finanzierung die Kommunen zuständig sind.

Von wie vielen Fällen solcher Zwangsbegutachtungen sprechen wir?

Im Jahr 2006 waren es noch 33 490 Personen, die zu so einem Gutachter geschickt worden sind. Und im Jahr 2010, das sind die aktuellsten Daten, über die wir verfügen, lag diese Zahl schon bei 63 877. Das ist fast eine Verdopplung. Und das ist schon sehr auffällig.

Kann man sich gegen eine medizinische Begutachtung wehren?

Die Betroffenen sind nicht rechtlos. Das geht auch aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage unserer Fraktion hervor. Jeder Mensch, der zu so einem medizinischen oder psychologischen Gutachten geschickt wird, hat das Recht, sich eine weitere Person als Beistand mitzunehmen. Man muss da nicht allein hin. Man kann darauf bestehen, dass die Begutachtung durch einen Person des eigenen Geschlechtes stattfindet und man hat das Recht, dass man einen Ausdruck der Notiz bekommt, die darüber verfasst wird. Das wird einem nicht automatisch angeboten, aber man kann darauf bestehen. Die Erfahrung lehrt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. All denjenigen, die davon betroffen sind, kann nur empfohlen werden, zumindest von diesen Rechten Gebrauch machen.

Kann man auch gegen Kürzungen der Bezüge vorgehen?

Es lohnt sich, Widerspruch gegen Sanktionen, also Kürzungen, einzulegen. Jedem dritten Widerspruch wird in Gänze stattgegeben Sehr viele Sanktionen sind auch fehlerhaft.

Interview: Silvia Ottow

neues deutschland, 22. März 2012