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Union murkst, um Überhangmandate zu retten

Nachricht von Halina Wawzyniak,

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 5. Juni erneut über Klagen zum Wahlrecht. Bereits 2008 erklärte Karlsruhe das damalige Wahlrecht für verfassungswidrig. Aktuell geht es um das novellierte Gesetz, das durch CDU/CSU und FDP im Bundestag beschlossen wurde.

Einer der Kläger ist Mehr Demokratie e.V. Der Verein beklagt, dass Wählerinnen und Wähler nach wie vor einer Partei schaden können, indem sie ein Kreuz bei ihr machen. Mehr Demokratie e.V. argumentiert: "Im Extremfall könnte diese Verzerrung dazu führen, dass die Partei beziehungsweise Koalition, die die Mehrheit der Stimmen errungen hat, im Bundestag nur eine Minderheit der Sitze erhält, so dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird."

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag teilt die Kritik am aktuellen Wahlrecht. "CDU/CSU und FDP haben sich beim Wahlrecht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt, der weder dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch den Anforderungen an ein demokratischeres und gerechteres Wahlgesetz gerecht wird", kommentiert Halina Wawzyniak das Gesetz der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Die stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses weiter: "Die Koalition war nie ernsthaft bereit, auf die Opposition zuzugehen. Sie hat zu verantworten, dass wir einen verfassungswidrigen Zustand ausgerechnet beim Bundestagswahlrecht haben."

"Der Union geht es einzig und allein darum, die Überhangmandate zu erhalten, von denen sie bisher meist profitiert hat. Dafür nimmt sie eine Brüskierung des Verfassungsgerichts und gesetzgeberischen Murks in Kauf. Nicht einmal die Frage des negativen Stimmgewichts wird in ihrem kurzfristig zusammengeschusterten Gesetzentwurf wirklich gelöst. Die Koalition reagiert auch nicht auf die Forderung der OSZE, das Zulassungsverfahren von Parteien zu Wahlen zu demokratisieren. Nach dem Entwurf der Koalition bleibt es dabei, dass die großen Parteien über die Zulassung ihrer Konkurrenz selbst entscheiden können", betont Wawzyniak.

DIE LINKE fordert in ihrem Gesetzentwurf zudem die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde und die Einbeziehung von dauerhaft hier lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, um ein Abbild der gesamten Bevölkerung und deren Meinungsspektrum im Deutschen Bundestag zu ermöglichen.