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Unentdeckte Steuerhinterziehung verunmöglichen!

Im Wortlaut von Klaus Ernst,

Foto: Uwe Steinert

 

 

Von Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Das Landgericht München hat Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Gut so! Hoeneß hat den Staat und damit uns alle um mindestens 27 Millionen betrügen wollen. Von einer freiwilligen Rückkehr in die sogenannte Steuerehrlichkeit kann keine Rede sein: Erst nachdem Hoeneß vergeblich auf das Schweizer Steuerabkommen gehofft hatte und schließlich von seiner Bank gewarnt wurde, hat er sich eine Selbstanzeige zusammengebastelt.

Bis zum heutigen Urteil stand es Spitz auf Knopf, ob die Selbstanzeige des Steuerkriminellen Hoeneß gültig ist oder nicht - und damit, ob er gänzlich straffrei davon kommt oder in Haft muss. Das allein schon zeigt, wie absurd die strafbefreite Selbstanzeige ist. Es hätte durchaus auch diesen Fall geben können: Hoeneß' Selbstanzeige ist gültig und er kommt trotz der über 27 Millionen hinterzogenen Steuern - abgesehen von einem lächerlich niedrigen Strafzins von 5 Prozent - völlig straffrei davon.

Die strafbefreiende Selbstanzeige stellt ein Instrument zur rechtlichen Privilegierung bereits privilegierter Menschen dar. Sie verstößt fundamental gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden. Zechprellerei, Ladendiebstahl oder Ähnliches: Schon bei zwei Geldstrafen innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Ein Steuerkrimineller hingegen, der schließlich das Risiko, entdeckt zu werden, fürchtet, kann sich einfach einen guten Anwalt nehmen. Dieser sorgt dann für eine korrekt ausgeführte Selbstanzeige. Und schon hat der Steuerhinterzieher dank §398a der Abgabenordnung einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit.

Das Argument, ohne die strafbefreite Selbstanzeige würden die meisten Fälle gar nicht aufgedeckt, verdreht die Zusammenhänge. Man stelle sich mal vor das Prinzip "Volle Kassen statt voller Gefängnisse" würde allgemein zum Grundsatz im Strafrecht! So wie die USA ein Mitwirken der Schweizer Banken erzwungen haben, könnte die auch die Bundesregierung die Möglichkeiten zur unentdeckten Steuerhinterziehung erheblich einschränken. Doch schon an der absolut mangelhaften Ausstattung des Steuervollzugs sieht man: Wirklich ernst ist es dem Staat bisher nicht damit, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
 

linksfraktion.de, 13. März 2014