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Täuschen, tricksen, sparen

Im Wortlaut von Katja Kipping,

Bundesregierung rechnet Regelsatz für Hartz IV klein


Katja Kipping hält während ihrer Rede in der abschließenden Debatte über die neuen Hartz-Regelsätze am 3. Dezember 2010 eine Schautafel mit Symbolen, die zeigen, wo Union und FDP streichen

 

Von Katja Kipping, Vorsitzende der Partei und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ob im Familien-  oder im Sozialministerium, die Bundesregierung spinnt sich die Wirklichkeit so zu recht, bis sie ihr passt: Nach dem Skandal um den zensierten Armuts- und Reichtumsbericht liegt nun der neue Beleg für die unlautere Praxis im Hause von der Leyens vor. Die Bundesregierung hat nachweislich die Berechnungen für den Regelsatz bei Hartz IV manipuliert, um ihn möglichst klein zu rechnen, und dabei klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 verstoßen. Die Kritik der LINKEN am Verfahren wurde erneut über neue Studien bestätigt.

Und so wurde es gemacht:

Trick 1: Entgegen der Auflage des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung die so genannten verdeckt armen Haushalte nicht aus der Ermittlung des Existenzminimums heraus gerechnet. Verdeckt Arme finden sich massenhaft auch in der so genannten Referenzgruppe zur Ermittlung der Hartz IV Leistungen. Die Ausgaben von Hartz-berechtigten Personen werden damit zugrundegelegt, um die Hartz IV Leistungen zu ermitteln. Dies ist ein klassischer Zirkelschluss, der laut Verfassungsgericht unbedingt vermieden werden muss.

Eine Expertise des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA zeigt nun: Es gibt massenhaft verdeckt Arme in der Referenzgruppe. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung sind dies bis zu 4,9 Millionen Menschen, die unterhalb des offiziellen Existenzminimums leben.

Dem Bericht des Ministeriums zur Ermittlung des Regelbedarfs bei Hartz IV, der seit Ende Juni vorliegt, ist nun zu entnehmen, dass die Bundesregierung den Regelsatz bewusst klein rechnet: So sei es kein Problem, wenn von den Ausgaben von Hartz IV berechtigten Personen auf das menschenwürdige Existenzminium geschlossen wird, denn ansonsten käme es zu einer „Verlagerung der Referenzgruppe in den mittleren Einkommensbereich“. Übersetzt heißt dies: Folgte man den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts, wäre der Regelsatz für Hartz IV höher.

Wenn die verdeckt armen Haushalte aus der Referenzgruppe heraus gerechnet werden, so ändert sich die soziale Zusammensetzung der Referenzgruppe. Die korrekte Referenzgruppe hat mehr Einkommen und gibt folglich mehr aus - der durchschnittliche Konsum der Referenzgruppe stiege von 843 Euro auf 864 Euro; die Einkommensobergrenze von 901 Euro auf 945 Euro (S. 32). Damit müssten systematisch nach den Regeln des Bedarfsermittlungsgesetzes auch die Regelbedarfe – sprich die Grundsicherungsleistungen (SGB II / Hartz IV und Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe nach SGB XII) - angehoben werden. Die Tatsache, dass die Bundesregierung ein Einkommen von Alleinstehenden von 945 Euro als „mittleren Einkommensbereich“ bezeichnet, kann nur noch als zynisch bezeichnet werden.

Trick 2: Die Bundesregierung hat willkürlich die Referenzgruppe verkleinert -statt der untersten 20% der Haushalte wurden nun die untersten 15% zugrunde gelegt. Eine ärmere Referenzgruppe bedeutet geringere Regelbedarfe.

Trick 3: Schließlich hat die Bundesregierung zahlreiche Ausgaben als nicht regelsatzrelevant erklärt, die ehemals in die Berechnungsgrundlage einflossen. So wurden u. a. Ausgaben für Blumen, Weihnachtsbäume und Urlaube nicht mehr in die Ausgangberechnung einbezogen.

Das bewusst manipulative Vorgehen der Bundesregierung ist nicht zu rechtfertigen: Ein unmissverständlicher Auftrag des Verfassungsgerichts wird ignoriert, die Leistungsansprüche von Millionen Menschen bleiben ungedeckt und das Existenzminimum wird bewusst kleingerechnet. 

DIE LINKE fordert daher, dass sich die Bundesregierung zumindest an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält und den Hartz-IV Regelsatz entsprechend seinen Vorgaben zum menschenwürdigen Existenzminimum grundgesetzkonform berechnet. Die LINKE hat plausibel vorgerechnet, dass der Regelbedarf nach konsequenter Anwendung des etablierten Berechnungsverfahrens mindestens 500 Euro betragen muss. Deshalb fordert die LINKE in ihrem Wahlprogramm auch die sofortige Anhebung des Regelsatzes auf 500 Euro sowie sie Streichung aller Sanktionen im Hartz IV-System. In der kommenden Legislaturperiode werden wir zudem ein Konzept für eine sanktionsfreie Mindestsicherung entwickeln, die sicherstellt, dass niemand unter 1.050 Euro fällt.

linksfraktion.de, 2. Juli 2013