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Steuerskandal in der GIZ

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Die Frage der Besteuerung von AuslandsmitarbeiterInnen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) wird immer mehr zum Politikum und birgt einiges an Sprengstoff, wie aus den Antworten der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen der Linksfraktion hervorgeht. Die Kleine Anfrage „Besteuerung von Gehältern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ und Mitarbeiterkultur“ von Niema Movassat, Obmann der Linksfraktion im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Mitglied im Kuratorium der GIZ, beleuchtet spezifisch die Ungereimtheiten in der GIZ. Die Kleine Anfrage von Richard Pitterle, Steuerpolitischer Sprecher der Linksfraktion und Mitglied im Finanzausschuss, lenkt den Blick erweitert auf „Offene Fragen bei der Besteuerung von Leistungen für international tätige Organisationen.

Die GIZ ist ein bundeseigenes Unternehmen, das im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den größten Teil seines sogenannten „Auslandsgeschäfts“ abwickelt, vor allem in sogenannten Entwicklungsländern. Im Rahmen dieser staatlichen technischen Zusammenarbeit entsendet Deutschland jährlich rund 2000 Fach- und Führungskräfte. Es kursieren Zahlen, dass die GIZ weltweit rund 16.000 MitarbeiterInnen einsetzt. Es ist schon lange ein offenes Geheimnis, dass der allergrößte Teil der aus Deutschland entsandten Fachkräfte keine Steuern auf Einkünfte zahlt – weder im Einsatzland, noch in Deutschland. Diese Steuerpraxis wurde über Jahre im Klüngel zwischen der Führung der vormaligen GTZ (heute: GIZ), dem örtlich zuständigen Finanzamt und der Politik in BMZ und Bundesfinanzministerium (BMF) aufgebaut, betrieben, abgesichert und verheimlicht bzw. gerechtfertigt. Über ein Merkblatt für ausreisende MitarbeiterInnen wurden diese seitens der GIZ angeleitet, wie die Zahlung von Steuern in Deutschland vermieden werden kann. In Tarif- und Gehaltsverhandlungen soll es häufiger auf Drängen der GIZ unter dem Hinweis auf die Nicht-Besteuerung zu niedrigeren Lohnabschlüssen gekommen sein.

Wie aus den Antworten auf die Kleinen Anfragen hervorgeht, gibt das BMF zu, dass es spätestens seit 2008 von dieser fragwürdigen Steuerpraxis gewusst hat. Richard Pitterle dazu: „Die Bundesregierung versucht diese Unregelmäßigkeiten als ‚offene Rechtsfragen‘ zu kaschieren und schiebt ihre eigene jahrelange Untätigkeit auf die fehlende Rechtsprechung.“ Niema Movassat schließt an: „Erst unter dem wachsenden öffentlichen Druck und nachdem diese Steuerpraxis nicht mehr haltbar war, kam es dann zur steuerlichen Klarstellung Ende Dezember 2013 durch das Finanzministerium. Diese hätte schon viel früher erfolgen müssen, das ist eine sonst übliche Rechtspraxis.“ Zuvor hatte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats des BFH Prof. Dr. Gosch in einem ungewöhnlichen Akt in einem Artikel die Auffassung vertreten, dass das sogenannte „Kassenstaatsprinzip“ auch auf die GIZ anzuwenden sei, was jahrelang negiert und durch Freistellungsbescheide seitens des für die GTZ/GIZ zuständigen Finanzamts in der Praxis untermauert wurde. Die Ermittlungen gegen den ehemaligen GIZ-Vorstandsvorsitzenden Dr. Eisenblätter seitens eines ehemaligen Mitarbeiters der GIZ-Tochter CIM wegen des „Verdachts der Steuerhinterziehung, Anstiftung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ wurden zeitgleich zu den Kleinen Anfragen von der Staatsanwaltschaft mit einer nicht ganz plausiblen Begründung eingestellt.

„Bundesregierung und GIZ-Unternehmensführung sind nicht bereit, die Verantwortung für ihre lange Untätigkeit zu übernehmen, sondern versuchen dies auf die betroffenen Beschäftigten abzuwälzen. Der für diese ausgegebene Vertrauensschutz ist das Papier nicht wert, auf dem er steht", stellt Richard Pitterle fest. Da die Finanzämter weiterhin frei selbst festlegen können, ob sie die Einkünfte von AuslandsmitarbeiterInnen rückwirkend für die Zeit vor dem 31.12.2013 nachversteuern oder nicht, ist die Zahl der Betroffenen zuletzt schon auf rund 60 gestiegen.

Die ganze Frage der Besteuerung oder Nicht-Besteuerung hat jedoch noch eine entwicklungspolitische  Dimension, die in der öffentlichen Debatte so noch nicht angesprochen wurden, stellt Niema Movassat fest: „Für mich ist klar, dass natürlich auch GIZ-Gehälter besteuert werden müssen. Mehr als zweifelhaft sind jedoch die Regierungsabkommen mit den Partnerländern, die verhindern, dass diese die Steuern von den GIZ-MitarbeiterInnen bekommen. Den Partnerländern wurden Entwicklungsgelder zugesagt, die sog. ODA-Mittel, von denen auch GIZ-Gehälter bezahlt werden. Nun kommt aber durch den Steuerabzug ein erheblicher Teil volkswirtschaftlich gar nicht mehr in diesen Ländern an. Das ist höchst Grenzwertig, was die Einhaltung der ODA-Mittel-Zusagen angeht. Wenn die Bundesregierung es mit ‚guter Regierungsführung‘ und nachhaltigem Staatsaufbau wirklich ernst meint, müssen diese Steuern in den Haushalten dieser Länder ankommen.“

linksfraktion.de, 13. März 2014