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Richard PitterleFoto: DBT / Achim Melde

Steuerrechtsprofessoren stützten das Cum/Ex-Modell mit Auftragsgutachten

Im Wortlaut von Richard Pitterle,

 Von Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


In der Sitzung am 29. September vernahm der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Steuerbetrugs mit Cum/Ex-Geschäften unter anderem zwei auf diesen Bereich spezialisierte Gutachter und einen ehemaligen Unterabteilungsleiter aus dem Bundesfinanzministerium.

Professor Marc Desens, Lehrstuhlinhaber an der Universität Leipzig, hatte sich nach seinen Angaben erst ab 2011 mit der Materie Cum/Ex beschäftigt – also erst ab einem Zeitraum, als das große Geschäft schon vorbei war. Er habe hierzu verschiedene rechtliche Stellungnahmen abgegeben, allerdings habe er Cum/Ex-Modelle nicht auf ihre Eignung überprüft, sondern sich lediglich mit rechtlichen Fragen befasst. Unter seinen Beauftragungen seien auch solche des Steueranwalts Hanno Berger gewesen. Berger, ein ehemaliger Steuerfahnder, der die Seiten gewechselt hat, gilt als einer der Hauptdrahtzieher im großen Cum/Ex-Geschäft. Um der Strafverfolgung zu entgehen, hat sich Berger mittlerweile in die Schweiz abgesetzt. Der Zeuge Desens wiederum gab an, dass er nach wie vor mit Berger korrespondiere. Hin und wieder rufe dieser bei ihm an und man führe „Rechtsgespräche“. Auch schicke Berger ihm ab und zu Material, darunter auch Unterlagen, die nicht ohne weiteres öffentlich zugänglich sind. Desens beteuerte, dass er sich bezüglich der von ihm vertretenen Meinung zur rechtlichen Einordnung von Cum/Ex-Geschäften nicht von Berger gekauft sehe. 

Waren Gutachten „gekauft“?

Als zweiter Zeuge wurde Professor Joachim Englisch, Lehrstuhl für Steuerrecht an der Universität Münster, vernommen. Dieser wies gleich zu Beginn darauf hin, dass die Frage nach der Objektivität seiner Gutachten seiner Auffassung nach nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags sei. Auch Englisch war einst von Hanno Berger beauftragt worden, das erste Mal im Jahr 2009. Ähnlich wie sein Kollege Desens stellte Englisch klar, dass er seine Rechtsauffassung selbst entwickle und diese nicht an entsprechenden Zahlungen orientiere. Er habe in der Vergangenheit auch schon Aufträge abgelehnt. Grundsätzlich ging er davon aus, dass Cum/Ex-Geschäfte rechtmäßig waren, da mit ihnen lediglich eine Gesetzeslücke ausgenutzt worden sei. Allerdings sahen dies andere Zeugen und Sachverständige, die der Untersuchungsausschuss in der Vergangenheit befragt hatte, anders.

Von mir mit einem Schreiben des Finanzamtes Wiesbaden zu einem Prozess vor dem Hessischen Finanzgericht konfrontiert, in welchem ein von Englisch veröffentlichter Fachaufsatz als Ergebnis eines „Auftragsgutachtens“ bezeichnet wird, konnte der Zeuge keine eingehenderen Angaben machen. Über die Wissenschaftlichkeit solcher Publikationen kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

Bundesfinanzhof widerspricht Bundesregierung

Doch auch auf die Bundesregierung fiel bei der Befragung kein gutes Licht. Herr Englisch wies nämlich darauf hin, der Bundesfinanzhof habe festgestellt, dass die Bundesregierung ausweislich der Begründung des Jahressteuergesetzes 2007 den für das Cum/Ex-Geschäftsmodell wesentlichen Übergang wirtschaftlichen Eigentums bei Leerverkäufen durchaus anerkannt hatte. Die Bundesregierung behauptete indes immer das Gegenteil, zum Beispiel in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Jahr 2013. Diesen Widerspruch konnte bisher keiner der geladenen Zeugen aus dem Finanzministerium hinreichend erklären. Fakt ist, dass die ausschlaggebenden Textpassagen im Jahressteuergesetz 2007 ursprünglich vom Bankenverband stammen und dass das Bundesfinanzministerium diese fast wortgleich und den bisherigen Zeugenvernehmungen nach offenbar auch ohne eingehende Prüfung einfach übernommen hat.

Auch der Auftritt von Christoph Weiser, von 2007 bis 2009 Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium und heute Präsident des Landesrechnungshofs Brandenburg, bestätigte meine bisherige Auffassung von der Arbeitsweise und Kompetenz des Bundesfinanzministeriums in Sachen Cum/Ex. Weiser hatte zwar im Mai 2009 ein wichtiges Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder unterzeichnet, mit dem konkret auf Cum/Ex-Geschäfte Einfluss genommen werden sollte. Allerdings konnte sich Weiser in seiner Befragung weder an eine Befassung mit Cum/Ex-Geschäften noch an die Genese des Schreibens noch an die Einwände, die mehrere Verbände gegen die Haltung des Finanzministeriums hatten, erinnern. Er habe sich damals um „andere Baustellen“ kümmern müssen. Dass zu dieser Zeit bereits über einen Steuerschaden in Milliardenhöhe diskutiert wurde, scheint an der Leitungsebene des Ministeriums vorbeigegangen zu sein.