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Statistisches Bundesamt legt im Auftrag der Fraktion DIE LINKE neue Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichproben 2008 vor

Nachricht,

Die Bundesregierung hat getrickst und manipuliert, um bei der Neuermittlung der Hartz IV-Regelsätze höhere Leistungen zu vermeiden. DIE LINKE hat die Berechnung der Bundesregierung vielfach kritisiert und die Manipulationen benannt.

Sonderauswertung der EVS 2008 durch das Statistische BundesaMT (PDF)

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 festgelegt, dass zur Vermeidung von Zirkelschlüssen der Gesetzgeber verpflichtet wird, „bei der Auswertung künftiger Einkommens- und Verbrauchsstichproben darauf zu achten, dass Haushalte, deren Nettoeinkommen unter dem Niveau der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung liegt, aus der Referenzgruppe ausgeschieden werden“ (BVerfG, 1 BvL 1/09, Absatz-Nr. 169). Das Ministerium hat diese konkrete Vorgabe ignoriert. Die LINKE hat im parlamentarischen Verfahren den Antrag eingereicht, neue Berechnungen unter Beachtung dieser Vorgabe vorzulegen (Bundestagsausschuss Drucksache 17(11)289). Dies wurde im Ausschuss von den Abgeordneten von CDU /CSU und FDP abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE das Statistische Bundesamt mit einer Sonderauswertung der EVS 2008 beauftragt, die die genannte Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Methodisch wurde dafür eine Mindesteinkommensgrenze eingezogen. Alle Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter dieser Mindesteinkommensgrenze wurden aus der weiteren Berechnung ausgeschlossen. Die Mindesteinkommensgrenze errechnet sich wie folgt:

durchschnittlicher Regelsatz im Jahr 2008: 349 Euro
plus durchschnittliche anerkannte KdU 2008: 290 Euro
Summe : 639 Euro


Ergänzend wurde festgelegt, dass nach den etablierten Standards die untersten 20% der nach Einkommen geschichteten Haushalte als Referenzgruppe für die Ermittlung der Regelbedarfe herangezogen werden sollen. Der Auftrag wurde zunächst auf die Einpersonenhaushalte beschränkt.

Beauftragt wurde das Statistische Bundesamt
 

  1. mit der Ermittlung der vollständigen Verbrauchsausgaben der so definierten Referenzgruppe und
  2. mit der Ermittlung der regelsatzrelevanten Ausgaben nach den Vorgaben des

Gesetzesentwurfs der Bundesregierung.

Die Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts ergibt, dass nach Bereinigung dieser beiden Faktoren der Regelsatz 2008 bei 389,71 Euro liegen würde. Wird dieser Wert nach den Vorgaben des Gesetzesentwurfs fortgeschrieben, so ergibt sich ein Wert von 392 Euro.  

Es ist zu betonen, dass bei der Sonderauswertung sämtliche, in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Abschläge und Kürzungen übernommen worden sind. Das Ergebnis der Sonderauswertung stellt somit nicht die geforderte Regelsatzhöhe der Fraktion DIE LINKE dar, sondern lediglich einen ersten Schritt zur Ermittlung eines sachgerechten und verfassungsgemäßen menschenwürdigen Existenzminimums. Allerdings erlaubt erst die Sonderauswertung eine weitergehende Analyse, wie sie in dem Papier „Existenzminimum kleingerechnet. Alternative Berechnungen zu Hartz-IV-Regelsätzen“ vorgelegt worden ist. 
Um der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des Existenzminimums Rechnung zu tragen, machen wir hiermit die Ergebnisse des Statistischen Bundesamts allgemein zugänglich.

Bitte zitieren als: Sonderauswertung der EVS 2008 durch das Statistische Bundesamt im Auftrag der Fraktion DIE LINKE