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Staatsräson vor Grundrechtsschutz

Im Wortlaut von Martina Renner,

Bundesregierung auf verfassungsrechtlichen Abwegen

Foto: © picture alliance/dpa

 

Von Martina Renner, Mitglied für die Fraktion DIE LINKE im NSA-Untersuchungsausschuss

 

Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Die Bundesregierung will eine Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss verhindern. Argumentiert wird laut vorliegenden Informationen damit, eine Befragung Snowdens in Berlin gefährde die guten Beziehungen zu den USA und Großbritannien. Vermeintliches „Staatswohl“ wird gegen Grundrechtsschutz und Informationsfreiheit ausgespielt. Auf der Strecke bleiben dabei die parlamentarische Aufklärung der massenhaften Überwachung sowie politischer und wirtschaftlicher Spionage. Ein unglaublicher Vorgang.

Noch unglaublicher wirkt jetzt allerdings das Agieren der Großen Koalition jenseits der Regierungsbank. Völlig offen ist nämlich, welche Versuche der Einflussnahme auf Abgeordnete es durch die Bundesregierung gab und gibt. Angefangen beim Rücktritt des ersten Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses Clemens Binninger (CDU) über die Verfahrenstrickserei in der bislang einzigen und ersten Sitzung des Ausschusses, mit der die Zeugenbenennung Eduard Snowdens verhindert wurde, bis hin zur jetzt offenkundigen Delegation von originären Entscheidungen des Untersuchungsausschusses auf die Ebene der Bundesregierung. Sollte sich die Mehrheit im Gremium die Sichtweise der Bundesregierung zu Eigen machen, dann droht die Gestaltungskompetenz, Unabhängigkeit, Verfassungsloyalität und Wahrheitspflicht der Abgeordneten zugunsten der vermeintlichen Staatsräson aufgegeben zu werden. Zu dem unwürdigen Schauspiel um Edward Snowden gehören nämlich zwei: die Bundesregierung, die diktiert, und Abgeordnete, die sich dirigieren lassen.

Dabei geht es hier nicht um verschleuderte Millionen oder Durchstechereien, die parlamentarisch aufgeklärt werden sollen. Es geht vielmehr um einen schweren Angriff auf die verfassungsrechtliche Identität der Bundesregierung. Auf dem Spiel steht viel: das im Grundgesetz und in der Europäischen Grundrechte-Charta verbriefte Recht jedeR BürgerIn, frei von Überwachung zu leben, der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und die Gewährleistung digitaler Grundrechte. Diese Schutzpflichten zu wahren und zu verteidigen, dazu sind alle Hoheitsträger des Staates verpflichtet. Und es ist weiter Pflicht des Staates, dort, wo Kenntnisse zu Grundrechtsverletzungen vorliegen – und diese sind im Fall der Massenüberwachung durch NSA und den britischen Geheimdienst GCHQ unter möglicher Beteiligung deutscher Behörden ja evident – diesen nachzugehen, sie aufzuklären, zu ahnden und abzustellen. Eduard Snowden will mit seinen Informationen dabei helfen. Sein Angebot einer Aussage darf von der Bundesregierung gar nicht ausgeschlagen werden.

Grundrechtsschutz steht über vermeintlichen Staatswohlinteressen, die sich am Ende ja doch nur als Staatsräson entpuppen werden. Deshalb bleibt DIE LINKE dabei: Wir werden eine Ladung von Snowden im Untersuchungsausschuss beschließen. Jedem weiteren Blockadeversuch der Bundesregierung und ihr dabei willfährigen Abgeordneten werden wir nun auch mit juristischen Schritten begegnen. Wir wollen Eduard Snowden in Berlin hören und willkommen heißen - geschützt und frei. Was wir nicht wollen, ist eine Aussage per Videoschaltkonferenz und unter den Bedingungen eines Gastlandes, das selbst massiv Freiheits- und Menschenrechte verletzt. 

linksfraktion.de, 1. Mai 2014