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SPD-Mietpreisbremse kommt nicht durch den TÜV

Im Wortlaut von Heidrun Bluhm-Förster,

Von Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

 

 

 

Heute titelte SPIEGEL ONLINE: „Steinbrück – Vorstoß: SPD plant drastische Mietpreisbremse“. Offensichtlich hat die SPD entdeckt, dass das Thema Wohnen viel mehr Wahlkampfpotenzial hat als die peinlichen Debatten um Vortragshonorare und das laute Nachdenken übers künftige Kanzlergehalt ihres Kandidaten – besonders, wenn man es mit derart markigen Sprüchen garniert. Markig sein kann er ja, der Peer Steinbrück, und vorstoßen auch – nur bremsen kann er nicht. Weder sich noch die Mietpreise. Jedenfalls nicht mit dem, was in dem von SPIEGEL ONLINE zitierten Klausur-Papier der SPD Bundestagsfraktion steht:

„Bei Neuvermietungen darf die Miete um nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.“ Wo, bitte, ist da die Bremse? Immerhin zehn Prozent Steigerung für nichts und bei der nächsten Vermietung wieder. Das treibt auch die Vergleichsmiete hoch und viele Mieterinnen und Mieter, die sich die Miete schon jetzt kaum leisten können, zur Verzweiflung.
Wir sagen in unseren Anträgen und Initiativen, dass allein die Neuvermietung überhaupt kein Grund ist, die Miete zu erhöhen. Wofür auch?

„Bei Bestandsmieten wollen wir Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent in vier Jahren begrenzen,“ stößt die SPD (her)vor. Das ist immerhin eine Mietsteigerung von 3,75 Prozent jedes Jahr, in acht Jahren fast ein Drittel – ohne Gegenleistung.  DIE LINKE fordert: Keine Mieterhöhung ohne Wohnwert verbessernde Maßnahmen. Nur Modernisierung und Sanierung, die dem Mieter nützt, ihn bei den Heiz- und Stromkosten spürbar entlastet, darf in dem der Einsparung entsprechenden Maße mietsteigernd wirken.

Und schließlich will die SPD ganz forsch festschreiben, dass Vermieter bei Sanierung höchstens neun Prozent der Kosten pro Jahr (auf unbegrenzte Zeit!) auf den Mieter umlegen dürfen. Das wären bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung und durchschnittlichen Modernisierungskosten immerhin 180 Euro monatlich. Die kommen noch ungebremst obendrauf. Auf die Kosten hat der Mieter keinen Einfluss. Ob die Sanierung eine entsprechende Ersparnis bei der Warmmiete erbringt, ist nicht vorherzusehen und realistisch auch nicht zu erwarten. Deshalb fordern wir: Eine Mietsteigerung auf Grund energetischer Sanierung muss sich an den Einspareffekten für die Mieterinnen und Mieter orientieren. Sie darf maximal fünf Prozent betragen - das rechnet sich immer noch -, und sie muss zeitlich auf den Abschreibungszeitraum der Sanierungsinvestitionen befristet sein, danach also wieder zurückgenommen werden.

Wir fordern all diese Dinge schon lange und nicht erst jetzt, weil es im Wahlkampf schick aussieht, sondern weil für uns das Wohnen als Grundbedürfnis aller Menschen zu den grundrechtlich geschützten und garantierten Menschenrechten gehören sollte. Einen entsprechenden Antrag hat unsere Fraktion schon 2010 in den Bundestag eingebracht. Der wurde allerdings abgelehnt – auch von der SPD. Merkwürdig?!

 

linksfraktion.de, 9. Januar 2013