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Drei Industriearbeiter / © iStockphoto/Kali9

Sozial gerecht durch die Pandemie: Jetzt die Mängel bei der Kurzarbeit beseitigen!

Im Wortlaut von Jessica Tatti,

Jessica Tatti, Arbeitspolitikerin der Fraktion DIE LINKE, fordert von der Bundesregierung Verbesserungen bei den Kurzarbeiter-Regelungen, um die anstehende Omikron-Welle für Beschäftigte und Unternehmen abzufedern:

Das Kurzarbeitergeld ist ein unverzichtbares Instrument in der Corona-Pandemie - sowohl für die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Bislang zahlte die Bundesagentur für Arbeit (BA) dafür 42 Milliarden Euro aus. Davon flossen rund 60 Prozent als Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten und rund 40 Prozent für die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Unternehmen. Da die Rücklagen der BA bei Weitem nicht ausreichten, legte der Bund aus Steuermitteln 25 Milliarden Euro als Zuschuss dazu. Im Haushaltsplan der BA sind für die Kurzarbeit in 2022 nur noch 1,7 Milliarden Euro eingeplant, davon 1,2 Milliarden für das Kurzarbeitergeld selbst und 540 Millionen für die Sozialversicherungsbeiträge. Das ist weniger als ein Zehntel der Ausgaben in 2021.

Bei der BA und im Bundesarbeitsministerium müsste klar sein, dass dieser Haushaltsplan der Omikron-Welle nicht standhalten kann. Denn bereits im November und Dezember sind die Kurzarbeiterzahlen wieder stark gestiegen. Jetzt gilt es, rasch die Mängel bei der Kurzarbeit zu beheben, um für einen gerechten sozialen Ausgleich zu sorgen. Das ist umso wichtiger, als die Ausgaben für die Kurzarbeit auch in diesem Jahr vor allem aus Steuermitteln gezahlt werden müssen. 

Diese notwenigen Verbesserungen der Kurzarbeiter-Regelungen stehen jetzt an, ehe die Omikron-Welle durch die Republik rast. Denn sonst wirken die Pandemie und ihre Bekämpfung weiter als ein massiver Beschleuniger steigender sozialer Ungleichheit:

  • Die Bemessung des Kurzarbeitergeldes muss in der Pandemie auf 90 Prozent des Nettogehalts erhöht werden. Zudem darf es bei Vollzeitbeschäftigten 1.200 Euro nicht unterschreiten. Nur so wird bei Geringverdienenden der zusätzliche Gang zum Jobcenter verhindert.
  • Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Unternehmen erzeugt Mitnahmeeffekte: Es darf nicht sein, dass Konzerne Dividenden an Aktionäre und hohe Manager-Boni ausschütten und gleichzeitig finanzielle Vorteile durch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen. Das ist ungerecht und bedeutet eine Umverteilung von unten nach oben. Deshalb muss die Erstattung der Beiträge endlich an klare Bedingungen geknüpft werden.
  • Gerade weil so viele Steuermittel in die Finanzierung des Kurzarbeitergelds fließen, ist es nicht länger hinnehmbar, dass die vielen Minijobber und kleinen Selbstständigen im Stich gelassen werden. Denn diese wurden in der Coronakrise besonders hart getroffen. Mittelfristig müssen alle Beschäftigten in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden. Kurzfristig braucht es Sonderregeln, die auch Minijobbern und Selbstständigen durch die Pandemie helfen.