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Sonntag, der 1. Mai

Im Wortlaut von Sabine Zimmermann,

Schluss mit Geschenken an die Arbeitgeber: Feiertagsregelungen arbeitnehmerfreundlicher gestalten!

 

 

Von Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Eigentlich haben die Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf neun bundesweit einheitliche Feiertage, die arbeitsfrei sind.

Eigentlich, denn jedes neue Jahr hält für Beschäftigte und Arbeitgeber eine Überraschung bereit. Es geht um die Frage: Wie viele der kalendertaggebundenen, festen Feiertage fallen auf ein Wochenende?

Es gibt fünf solcher festen bundesweiten Feiertage: der 1. Mai als "Tag der Arbeit", der 3. Oktober als "Tag der Einheit", die zwei Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember sowie der Neujahrstag am 1. Januar.

Fast jedes Jahr gehören die Beschäftigten zu den Verlierern. 2014 war ein arbeitnehmerfreundliches Jahr. Alle fünf Feiertage lagen außerhalb der Wochenenden. Das wird erst im Jahr 2018 wieder der Fall sein.

In diesem Jahr fallen der 1. Mai und der 25. Dezember auf einen Sonntag.

Andere Länder haben wesentlich arbeitnehmerfreundlichere Regelungen. In Belgien oder Großbritannien werden feste Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am darauffolgenden Werktag nachgeholt. Ähnliches gilt für Nationalfeiertage in Lettland. Und anders als vielleicht vermutet, gibt es in diesen Ländern nicht weniger, sondern mehr Feiertage als in Deutschland: in Großbritannien mit 10 einen mehr, in Belgien mit 13 und Lettland mit 14 jeweils drei beziehungsweise vier Tage mehr.

Laut einem Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gibt es weltweit in mindestens 86 Ländern Kompensationsregelungen, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt.

Wenn es in vielen anderen Ländern Ausgleichsregelungen gibt, sollte es möglich sein, das auch für Deutschland zu prüfen. Die gesetzlich geschützten Feiertage sollten eigenständige, arbeitsfreie Tage sein und nicht mit anderen arbeitsfreien Tagen verrechnet werden. 

Bislang hat sich die Bundesregierung aber geweigert, über diese Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu diskutieren und die Idee strikt zurückgewiesen. Kein Wunder, geht es hier doch um handfeste wirtschaftliche Interessen. Das durchschnittliche arbeitstägliche erzeugte Bruttoinlandsprodukt liegt bei 11 Milliarden Euro.

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass den Arbeitgebern regelmäßig zusätzliche Arbeitstage geschenkt werden, die eigentlich als bezahlte Feiertage den Beschäftigten zustehen. Die Bundesregierung täte gut daran, die Leistung der Beschäftigten zu würdigen und sollte sich ein Beispiel an den Ländern mit Ausgleichsregelungen für entgangene Feiertage nehmen. Doch die Bundesregierung orientiert sich regelmäßig nur an anderen Ländern, wenn es darum geht Standards abzusenken. Damit muss endlich Schluss sein.

linksfraktion.de, 20. April 2016