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Seehofer liefert keine Antworten auf zentrale Fragen im Fall Ben Ammar

Nachricht von Martina Renner,

Bundesinnenminister Horst Seehofer liefert keine Antworten auf zentrale Fragen im Fall des Terrorhelfers Ben Ammar, kritisiert Martina Renner, Obfrau der Fraktion im  1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz. Das Bundesinnenministerium verfolge weiterhin eine Blockadestrategie. Renner fordert die ungeschwärzte Herausgabe aller Unterlagen, die das Bundesinnenministerium und seine Behörden bislang unter Verschluss halten. Der Untersuchungsausschuss will Ben Ammar als Zeugen im Ausschuss befragen und dabei auch herausfinden, inwiefern Ben Ammar mit in- oder ausländischen Geheimdiensten kooperiert hat. 

"Der uns vom Innenministerium vorgelegte Bericht enthält keine Antworten auf zentrale Fragen", sagt Renner. Geklärt werden müsse: "Wo befindet sich Ben Ammar? Warum wurde er abgeschoben, bevor alle relevanten Asservate ausgewertet wurden? Und welche Kontakte hatte er möglicherweise zu ausländischen Nachrichtendiensten?" Das Bundesinnenministerium verfolge weiter eine Blockadehaltung gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Daher bleibe Ben Ammar weiterhin eine der zentralen Figuren bei der Beantwortung der Frage nach den hinter Amri stehenden dschihadistischen Netzwerken. 

"In den Jahren 2015 und 2016 trat er mehrfach im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten in Erscheinung", argumentiert Renner und stellt klar: "Zudem hatte er durchgehend enge Kontakte zu Amri und dessen unmittelbarem Umfeld und besitzt daher eine sehr hohe Relevanz für die im Untersuchungsauftrag aufgeworfenen Fragen nach möglichen Hintermännern und Mittätern des Anschlags."

Die Frage, ob und in welchem Ausmaß Ben Ammar auch auf dem Radar deutscher und ausländischer Geheimdienste gestanden hat, müsse jetzt oberste Priorität haben, betont Renner. Sie könne nur geklärt werden, wenn dem Ausschuss vollumfänglicher Zugang zu allen im Innenministerium vorliegenden Akten gewährt werde. Das beinhalte sowohl die Entschwärzung von schon gelieferten Akten, als auch die Zulieferung der noch ausstehenden Aktenbestandteile aus der Personenakte des Bundesamtes für Verfassungsschutz.