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Schwarz-Gelb legt die Axt an der Krankenversicherung an

Nachricht von Harald Weinberg,

Das Thema klingt erstmal sperrig: "Ausweitung des Kartellrechts auf Krankenkassen". Aber genau in diesen schlecht verdaulichen Gesetzentwürfen ist Musik drin. Für die 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten könnte sich Wesentliches ändern, bis hin zur Privatisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Schwarz-gelb rüttelt an den Grundfesten des Sozialstaats.

Die Bundesregierung will Krankenkassen immer mehr als Unternehmen behandeln und stellt sie in unsinnige Konkurrenz gegeneinander. Deshalb schlägt sie vor, die Krankenkassen in ihrem Verhältnis zu anderen Kassen und zu den Versicherten dem Kartell- und Wettbewerbsrecht zu unterwerfen. Das widerspricht völlig dem Charakter der Krankenkassen. Denn sie sind ein Teil des Sozialstaates und dürfen – im Gegensatz zu Unternehmen, keine Gewinne machen.

Der Ausgangspunkt war folgender: Neun Krankenkassen hatten im Januar 2010 gemeinsam angekündigt, einen Zusatzbeitrag erheben zu müssen, weil sie durch die unsinnigen und unsozialen Gesetze der Bundesregierung dazu gezwungen waren. Darauf schaltete sich das nicht-zuständige Bundeskartellamt ein und begann ein Verfahren wegen unzulässiger Preisabsprachen. Im September 2011 stellte das hessische Landessozialgericht dann fest, dass das Kartellamt nicht zuständig sei. Das Kartellamt zog sich, dem Urteil entsprechend, aus der Kontrolle von Zusatzbeiträgen und Kassenfusionen zurück, forderte aber von der Bundesregierung neue gesetzliche Regelungen, damit es zuständig werde. Die Bundesregierung kam dieser Bitte im März 2012 nach und legte einen Gesetzentwurf vor.

DIE LINKE hat hierzu Nachfragen gestellt und einige interessante Antworten erhalten:

  1. Der Gesetzentwurf geht auf die Monopolkommission, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, zurück. Die Bundesregierung bestätigt, dass kein einziges Mitglied der Monopolkommission ein ausgewiesener Sozialrechtsexperte ist.
  2. Rettungsfusionen können nötig sein, um einen größeren Schaden bei einer Insolvenz abzuwenden. So kann eine große, finanziell belastbare Kasse mit einer notleidenden kleineren Kasse fusionieren, um Schaden für die übrigen Kassen zu vermeiden. Nach dem Gesetzentwurf besteht die Möglichkeit, dass das Bundeskartellamt die Fusion untersagt. Dann kann der Bundeswirtschaftsminister auf Antrag am Kartellamt vorbei eine Fusion genehmigen. Damit erhält nach dem Finanzminister auch der Wirtschaftsminister ein Mitspracherecht im Kassen- und Gesundheitssystem. Der Gesundheitsminister hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss.
  3. Es gibt ein gesetzliches Kooperationsgebot der Krankenkassen. Die Kassen sollen miteinander eine gute Versorgung sicherstellen und nicht gegeneinander arbeiten. Laut Bundesregierung sind zukünftig alle Kooperationen untersagt, die wettbewerbsrelevant sind. Das ist ein recht dehnbarer Rechtsbegriff und wird sicher viele gerichtliche Verfahren nach sich ziehen. Außerdem wird die Verhandlungsposition der Kassen gegenüber den Leistungserbringern geschwächt. Letztlich steckt hier auch eine gut verborgene Klientelpolitik für Ärzteschaft & Co dahinter und für die Versicherten wird es teurer.
  4. Für die Fragen des Wettbewerbsrechts bei den Kassen sind zukünftig Zivil- statt Sozialgerichte zuständig. Nach unserer Auffassung und auch der des Bundesrats sind die ordentlichen Gerichte nicht geeignet, die besonderen Belange der Sozialversicherung und den damit einhergehenden Versorgungsauftrag der Krankenkassen im erforderlichen Maß zu berücksichtigen.

Für DIE LINKE ist klar: Kassen sind keine Unternehmen. Sie dem Kartellrecht zu unterwerfen ist falsch und birgt große Gefahren: Wenn im innerstaatlichen Recht die Krankenkassen immer mehr Unternehmenseigenschaften zugesprochen bekommen, dann könnte auch der Europäische Gerichtshof entgegen seiner bisherigen Urteile diese Einschätzung übernehmen. Damit wären die Kassen auch europarechtlich als Unternehmen zu werten, mit Folgen auf den kostenlosen Beitragseinzug der Arbeitgeber, die steuerrechtliche Bewertung und die Frage der Konkurrenz aus anderen Staaten. Wiederum würden die Versicherten draufzahlen müssen. Auch die Ausschüsse des Bundesrates teilen diese Befürchtung in einem aktuellen Beschluss.

Die schwarz-gelbe Strategie hinter all dem ist folgende: Die gesetzlichen Krankenkassen sollen privatisiert werden. Das ist eine Forderung, die weder FDP noch Union offen vertreten können. Also versuchen sie es mit einer Politik der kleinen Schritte, weitgehend unbemerkt, bis irgendwann ein Point-of-no-return und damit das Ziel erreicht ist.