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Schufa blockiert Menschenrechte – Bundesregierung schaut weg

Im Wortlaut von Zaklin Nastic,

Von Zaklin Nastic, Sprecherin für Menschenrechtspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage „Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten“ (Bundestagsdrucksache 19/18149) verweigert sich die Bundesregierung jeglicher kritischer Bewertung der Geschäftspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien um Schufa und Co.

Grundsätzlich versucht die Bundesregierung das Einholen von Bonitätsauskünften zu rechtfertigen, bezieht sich dabei jedoch ausschließlich auf die Vergabe von Krediten und Darlehen. Mir ist besonders wichtig, zu hinterfragen, weshalb bei Miet-, Mobilfunk oder Energieverträgen und im Onlinehandel eine Schufa-Auskunft notwendig ist und wie die Bundesregierung zu dieser mittlerweile weit verbreiteten Praxis steht. Dieser Frage weicht sie leider mehrfach aus und bezieht sich immer wieder auf Verträge und Dauerschuldverhältnisse (darunter fallen z.B. Miet- oder Arbeitsverträge) bei denen der Gläubiger in Vorleistung geht. Doch in Vorleistung geht bei einem Mietvertrag ausschließlich der Schuldner, also der Mieter. Zum einen bezahlt er die Miete bereits am Monatsanfang und zum anderen sichert sich der Vermieter zusätzlich dadurch ab, dass er vom Mieter eine Kaution von i.d.R. mindestens einer Kaltmiete einfordert. Energie-, Mobilfunkverträge und Abonnements werden für gewöhnlich auch im Voraus bezahlt. (Dass ein Arbeitnehmer, der mit seiner Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber in Vorleistung tritt und erst am Monatsende seinen Lohn erhält, zunächst eine Schufa-Auskunft seines Arbeitgebers verlangt, ist mir im Übrigen nicht bekannt.) Doch auf Szenarien jenseits des Kreditwesens geht die Bundesregierung in keiner ihrer Antworten ein. Vielmehr leugnet sie grundsätzlich ein etabliertes „System der Schufa-Abfrage bei der Wohnungsvergabe“ (Frage 31) und sieht keinen Zusammenhang zwischen Schufa-Abfragen und Wohnungslosigkeit. Diese Antworten sind nicht nur eine Ohrfeige für all diejenigen, die sich vergeblich durch unendliche Massenbesichtigungen und -bewerbungsverfahren für eine Mietwohnung kämpfen, und sich dabei gegenüber dem potentiellen Vermieter finanziell entblößen müssen, sondern zeigen auch, wie weltfremd und ignorant die Bundesregierung gegenüber diesem Thema aufgestellt ist.

Bundesregierung ignoriert eigene Studien auf Kosten der Opfer des Schufa-Systems

Ferner stellt sich mir die Frage, ob Auskunfteien zuverlässig und transparent arbeiten, ist doch die Ermittlung ihrer Scorewerte, gerichtlich als Geschäftsgeheimnis geschützt, eine Blackbox. Das Projekt OpenSchufa sowie eine von der Bundesregierung im Jahr 2009 in Auftrag gegebene Studie deckten verheerende Mängel in Qualität, Transparenz und Plausibilität der Arbeit von Auskunfteien auf (Frage 20). Gefragt nach den Konsequenzen aus den Ergebnissen und nachfolgenden Studien, die die Qualität der Arbeit von Auskunfteien weiterhin überprüfen, verweist sie lediglich auf eine weitere Studie, ohne aber meine Frage selbst qualitativ zu beantworten. Diese untersuchte zwar nicht, wie jene Studie von 2009, exemplarisch individuelle Scores, jedoch ist sie sehr aufschlussreich und bestätigt mich in meiner Skepsis gegenüber den Geschäftspraktiken von Auskunfteien, denn sie offenbart:

  • Die Transparenz bleibt mangelhaft: auch im Jahr 2018 war es für Verbraucher schwer nachzuvollziehen, welche Daten zum Zweck der Bonitätsauskunft gesammelt werden und welche davon genau in die Bewertung des Scores einfließen. Der Verbraucher muss selbst initiativ werden, um herauszufinden, bei welcher Auskunftei welche Daten vorliegen (S. 78-79).

  • Die Qualität der Berechnungsmethoden bleibt schleierhaft: es gibt wenige aussagekräftige Angaben zur Qualität der von Auskunfteien verwendeten Scores, Informationen zur Gewichtung werden mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis vermieden und zur Datenqualität machten sie keine spezifischen Aussagen (S. 80-81). Zudem waren bei Beschwerdefällen bezüglich der SCHUFA im Jahr 2017, negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet worden (S. 83).

  • Die zugrundegelegten Kriterien erscheinen unfair: Die Gefahr der Diskriminierung ist dem Scoring inhärent und vom Individuum nicht oder nur schwer beeinflussbare Merkmale einzuschließen, ist diskussionswürdig. Ein diskriminierender Effekt wird von Seiten der Auskunfteien jedoch abgestritten (S. 86).

  • Die Aufsicht der Auskunfteien ist eine Farce: Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind finanziell, personell und fachlich nicht ausreichend ausgestattet, was meine Befürchtungen aus den Fragen 13-19 dahingehend bestätigt, dass die Überprüfung der Auskunfteien im Wesentlichen auf Grundlage von Gutachten basiert, die die Auskunfteien selbst in Auftrag gegeben haben (S. 88-89).

Bei einigen meiner Fragen, z.B. der nach dem umstrittenen, aber weiterhin erlaubten, Geo-Scoring (Frage 36), verweist die Bundesregierung auf § 31 BDSG. Darin steht im Übrigen, dass Scoring nur zulässig ist, wenn „die zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts genutzten Daten unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des bestimmten Verhaltens erheblich sind“. Inwiefern Wohnort, Geschlecht oder Anzahl von Umzügen für die Bundesregierung „erheblich“ sind, beantwortet sie nicht. Mit ihrem wiederholten Verweis auf § 31 BDSG sagt sie nicht mehr als: erhebliche Daten sind erheblich. Die o.g. Studie sieht die Verwendung nicht beeinflussbarer Faktoren ebenfalls kritisch und gibt dem Gesetzgeber zudem Nachbesserungsbedarf hinsichtlich § 31 BDSG mit auf den Weg, da dieser die Rechtskonformität des Scoring nur ausschnittweise erfasst (S.112).

Im Allgemeinen lässt sich festhalten, dass die Bundesregierung die Geschäftspraktiken von Schufa & Co. politisch fördert, welche die Kluft zwischen Oben und Unten vergrößern und die Benachteiligung, Diskriminierung und Missachtung von Menschenrechten bereits marginalisierter Menschen begünstigen. Sie zieht zudem keine Konsequenzen aus den von ihr selbst in Auftrag gegeben Studien und verweigert jeden kritischen Blick auf die Scoringmethoden der Auskunfteien. Zudem zeichnet die Bundesregierung in ihren Antworten ein Bild, in dem Schufa-Auskünfte nur bei kreditähnlichen Verträgen und in Verträgen, in denen der Gläubiger in Vorleistung geht, üblich seien. Dass sich Bonitätsabfragen weit über diese Vertragsarten hinaus etabliert haben und damit vielen, vor allem ärmeren, Menschen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte verwehrt, blendet sie völlig aus.

Das System der der Bonitätsauskünfte durch privatwirtschaftliche Auskunfteien bedarf einer grundsätzlichen Reform. Ein kleinerer Schritt wäre, diese Aufgabe in öffentliche Hand zu geben, wobei der Staat Transparenz sowie hohe Qualität garantieren und Diskriminierung ausschließen muss. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass das System der Bonitätsprüfungen, dass sich auf alle Lebensbereiche ausgebreitet hat, komplett abgeschafft werden muss.