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Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende abschaffen

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Hintergrundmaterial zum Thema Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Hartz IV) und Leistungseinschränkungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe)

Jüngst vermeldete die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Rekord. Noch nie verhängten die Jobcenter so viele Sanktionen gegen Beziehende von Hartz IV wie im Jahr 2011. Als einzige Fraktion kämpft DIE LINKE im Bundestag gegen die Hartz-IV-Gesetze und die damit einhergehende Sanktionspraxis. DIE LINKE fordert, alle Sanktionen im Bereich Hartz IV sowie die Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen. Aktuelles Hintergrundmaterial sowie neue Zahlen zur gängigen Sanktionspraxis finden Sie im anhängenden PDF.


Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion Ende März, die zum Ziel hatte, die Entwicklung der Sanktions- und Leistungskürzungspraxis im SGB II und SGB XII zu verdeutlichen sowie die massenhaften fehlerhaften beziehungsweise rechtswidrigen Sanktionen sowie Leistungskürzungen aufzudecken und zu thematisieren, hat die Bundesregierung inzwischen geantwortet. Die genannten Zahlen belegen, dass die Sanktionen seit 2009 relativ stark ansteigen. Widersprüche und Klagen sind jedoch nach wie vor sehr erfolgreich. Klägerinnen und Kläger erhalten sogar in deutlich mehr als 50 Prozent der Fälle Recht, im Jahr 2011 in 54 Prozent aller Fälle.

Diese hohen Quoten der rechtswidrig ausgesprochenen Sanktionen lassen den Schluss zu, dass Menschen schikaniert werden, mit dem Ziel schlechte Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen: niedrigere Löhne, lange Wegzeiten, unterqualifizierte Tätigkeiten. Das heißt, dass mit Sanktionen faktisch die Arbeitsbedingungen Beschäftigter unter Druck gesetzt werden.

Aufgezeigt wird auch, dass die Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 gegen das im Grundgesetz garantierte Existenzminimum verstoßen. Sanktionen werden mitunter ausgesprochen, wenn sich Hartz-IV-Beziehende weigern, eine Arbeit oder eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme aufzunehmen. Das legt nahe, dass die Sanktionspraxis mit dem völkerrechtlichen Verbot von Zwangsarbeit unvereinbar ist.

An diesem Donnerstag, den 26. April 2012, berät der Deutsche Bundestag abschließend über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei den Grundsicherungen. Im Anschluss erfolgt eine namentliche Abstimmung. Über das Ergebnis informieren wir Sie auf linksfraktion.de.