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Sachverständige bestätigen Ablehnung von Funkzellenabfragen

Nachricht von Halina Wawzyniak,

 

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages führte gestern eine öffentliche Anhörung zu Funkzellenabfrage durch. Bündnis 90/Die Grünen haben eine Antrag vorgelegt, mit dem Funkzellenabfragen rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform ausgestaltet werden soll, die Fraktion DIE LINKE fordert die ersatzlose Streichung der Rechtsgrundlagen für die Funkzellenabfrage.

In der Anhörung hat sich herausgestellt, dass insbesondere die sachverständigen Staatsanwälte eher noch mehr Funkzellenabfragen wollen, während insbesondere Datenschützer/innen und Rechtsanwälte mindestens Bedenken gegen die Art und Weise der erfolgten Funkzellenabfragen haben, insbesondere bei dem bekannt gewordenen Fall der Funkzellenabfragen bei den Demonstrationen zu Dresden Nazifrei. Der Vertreter des DAV (Deutsche Anwälteverein) und der Sachverständige Eisenberg hielten die Funkzellenabfrage für unverhältnismäßig und stützten damit die Auffassung der LINKEN, die Funkzellenabfrage abzuschaffen.

Bei der Funkzellabfrage handelt es sich um einen verdachtslosen Eingriff in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern, indem die Verbindungsdaten (wer kommuniziert mit wem) in einer Funkzelle erfasst werden. Die Funkzellenabfrage war bis 2001 nur gegen Beschuldigte zulässig und bis 2005 nur für Verbindungsdaten. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit sog. Bestandsdaten (u.a. wer gehört zu der erfassten Telefonnummer) abzufragen. Da es keine Informationspflichten hinsichtlich einer erfolgten Funkzellenabfrage gibt und auch in den Ermittlungsakten von Beschuldigten keine Hinweise auf erfolgte Funkzellenabfragen existieren, wie der Sachverständige Eisenberg anhand praktischer Erfahrungen als Anwalt darstellte, gibt es auch keine Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Grundrechtseingriff.

Gleichzeitig wurde aber in der Anhörung deutlich, dass es keine Auskünfte über eine Erfolgsquote gibt. Es muss also festgehalten werden, dass verdachtslos die Verbindungsdaten einer unbekannten Anzahl von Personen erhoben werden, ohne dass ein Erfolg des Instrumentes Funkzellenabfrage nachgewiesen werden kann. Halina Wawzyniak, stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, sieht sich durch die Anhörung bestätigt: »Für ein seit fünf Jahren existierendes Instrument kann da nur geschlussfolgert werden, es ist ungeeignet. Da es zudem auch noch unverhältnismäßig ist, bleibt DIE LINKE dabei, die Funkzellabfrage ist überflüssig und sollte abgeschafft werden.«