Zum Hauptinhalt springen

Sachverständige: Bessere Gesundheitsversorgung für Asylsuchende

Nachricht von Harald Weinberg,

In einer ungewöhnlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss stand der Antrag der LINKEN „Medizinische Versorgung für Geflüchtete und Asylsuchende diskriminierungsfrei sichern“ zur Debatte. Keiner der Sachverständigen nannte Argumente gegen den Antrag, selbst die nicht, die die Koalition benannt hatte. Trotzdem wird die Koalition ihn ablehnen, denn sie fährt in der Flüchtlingspolitik einen menschenrechtswidrigen Kurs.

Alle waren sich darin einig, dass die derzeitige Regelung große Probleme mit sich bringt. Erstens werden bei Asylsuchenden nur die Kosten für die Behandlung akuter Krankheiten, Schmerzen und Schwangerschaft übernommen. Chronische Krankheiten sind nicht abgedeckt und wenn, dann nur über einen Ermessensspielraum von Sozialämtern, Ärztinnen und Ärzten oder Krankenhäusern. Das verursacht vermeidbares Leid und verstößt gegen Menschenrechte. Außerdem führen unbehandelte Krankheiten und die verstärkte Inanspruchnahme von Notdiensten und Rettungsdiensten zu Mehrkosten. Die Behandlung ist also sowohl schlechter als auch teurer, als sie sein könnte.

Geflüchtete unterliegen Launen der SachbearbeiterInnen

Zweitens gibt es keine einheitliche Anwendung der Gesetze. Asylsuchende können Glück oder Pech haben, je nachdem, in welchem Bundesland, in welcher Zuständigkeit eines Sozialamtes, bei welchem Sachbearbeiter, bei welchem Arzt oder Ärztin oder bei welchem Krankenhaus sie landen. Es gibt Bundesländer, die nahezu alle Kassenleistungen gewähren, wie Schleswig-Holstein, Bremen oder Hamburg. Es gibt Länder, die an einer solchen Lösung arbeiten, wie Brandenburg oder Thüringen. Andere Länder streben eigene Insellösungen an, wie Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt. Länder wie Bayern oder Sachsen wollen Asylsuchende mit einer möglichst schlechten Gesundheitsversorgung abschrecken. Die unterschiedlichen kommunalen Sozialämter als zuständige Behörden gehen unterschiedlich mit den auslegbaren Regelungen um. Letztlich kommt es auf die Einstellung oder Laune der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an.

Vor Ort in der Arztpraxis oder im Krankenhaus herrscht Verunsicherung darüber, was nun bezahlt wird oder nicht. Asylsuchenden werden selbst gesetzlich klar zustehende Leistungen nicht gewährt. So berichtete das Medinetz von einem fünfjährigen Jungen, bei dem neun Zähne gezogen oder behandelt wurden. Das Sozialamt verweigerte eine Narkose mit der Begründung, er müsse das aushalten, denn er habe darauf keinen Anspruch.

Der Spitzenverband der Krankenkassen stellte klar, dass gesetzliche Krankenkassen für ihre regulär Versicherten per Gesetz nur das medizinisch Notwendige übernehmen. Der Ausschluss vieler notwendiger Leistungen bei Asylsuchenden führt damit zwangsläufig zu einer Unterversorgung.

Alle Menschen in Deutschland, egal ob asylsuchend oder nicht, müssen alle benötigten Gesundheitsleistungen erhalten. Das ist nicht nur menschenrechtlich geboten – unter dem Strich wäre es auch wirtschaftlich sinnvoll.

linksfraktion.de, 09. Juni 2016