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Rechtsstaatlichkeit des Edathy-Verfahrens stand in Frage

Im Wortlaut von Frank Tempel,

 

Von Frank Tempel, für DIE LINKE Obmann im Edathy-Untersuchungsausschuss

Die Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen Sebastian Edathy beeinflusst die Arbeit des Untersuchungsausschusses nur unwesentlich. Die Klärung der juristischen Schuld ist dem Gericht überlassen. Im Sinne des Untersuchungsauftrages ist aber zu hinterfragen, inwieweit die Rechtsstaatlichkeit der Gerichtsverhandlung in Frage gestellt war: Edathy war vermutlich durch Michael Hartmann über Ermittlungen gegen ihn informiert. Die Staatsanwaltschaft Hannover zögerte die Hausdurchsuchung hinaus, um sich gegen jegliche – vor allem aber politische –  Unwägbarkeiten abzusichern. Die Hausdurchsuchung selbst lief ebenfalls unter fragwürdigen Umständen ab. Gegen Generalstaatsanwalt Frank Lüttig, der wesentliche Ermittlungsschritte gegen Edathy zusammen mit der Staatsanwaltschaft Hannover vorbereitet hat, wird nunmehr wegen des Durchstechens von Ermittlungsergebnissen ermittelt.

Die gesamte Entwicklung ist auch eine Folge der Weitergabe von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit den BKA-Ermittlungen gegen Herrn Edathy durch Ex-Bundesinnenminister Friedrich (CSU) an die SPD-Führung und des unkontrollierten Flusses dieser Informationen während der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Einmal mehr ist der Bundestagsuntersuchungsausschuss gefordert, die detaillierte Aufklärung der unterschiedlichen Abläufe im Ermittlungsverfahren gegen Herrn Edathy weiter transparent aufzuklären und so Vertrauen in die Politik bei den Menschen zurück zu gewinnen.
 

linksfraktion.de, 3. März 2015