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Recht flüssig oder Recht starr

Kolumne von Halina Wawzyniak,

Von Halina Wawzyniak, Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages, und Kay Werner

Die Diskussion um den Ankauf der so genannten „Steuer-Sünder-CD“ hat erneut das Problem der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in den Focus der Öffentlichkeit gerückt. Wir finden dies sehr gut. Dass der Staat, respektive die Politik, also Politikerinnen und Politiker, selbst gesetzte Regeln nicht brechen dürfen, sollte Allgemeingut sein. Inwieweit er die Regeln jedoch flexibel handhaben darf, da scheiden sich, je nach politisch gewolltem, die Geister.

Im Streit über die CD wird von Befürworterinnen und Befürwortern (Politikerinnen und Politikern) eine juristische Grauzone ausgemacht, mit dem bestechenden Schluss: Ankaufen erlaubt.

Es stellt sich die Frage, ob der Staat, wenn er sich in einer Grauzone bewegt, nicht doch eher restriktiv agieren sollte; Regeln eben als begrenzendes Element achten sollte, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu gewährleisten. Hermann Heller folgerte in seinem Vortrag von 1930 mit dem Titel „Rechtsstaat oder Diktatur“: „Rechtssicherheit wird ermöglicht durch eine erhöhte Berechenbarkeit und Planmäßigkeit der gesellschaftlichen Beziehungen.“ Die Politikerinnen und Politiker gehören doch immer noch zur Gesellschaft, oder?

Grundsätzlich darf der Staat ohne Eingriffsermächtigung weder selbst in die Rechte Dritter eingreifen noch andere dafür einsetzen, unabhängig vom verfolgten Zweck. Ob er dabei vor der Tat eine Belohnung auslobt oder diese erst später anbietet, kann dabei keine Rolle spielen. Bezahlt man nun aber eine Straftäterin oder einen Straftäter für rechtswidrig erlangte Daten, um damit mögliche Steueransprüche durchzusetzen, ist es nur konsequent, statt Auslieferungsanträgen in Zukunft auch professionelles Kidnapping ins Ausland zu beauftragen oder zumindest zu bezahlen, falls es (in Kenntnis der späteren Belohnung) "von selbst" geschah.

Die Zielsetzung ist nobel - der Steuerflucht muss ein Ende bereitet werden. Dies kann aber nicht durch die Verwaltung auf eigene Faust geschehen, sondern benötigt ein tätig werden des Gesetzgebers (Bundestag) - mithin der Politik!

Obwohl es feststehende und allgemein akzeptierte Rechtsregeln gibt, findet meistens nur noch eine "Abwägung im Einzelfall" statt. Klingt zunächst vernünftig. Hat aber zur Folge, dass die Abwägung meistens im Sinne des gewünschten Ergebnisses ausfällt: Der Zweck heiligt die Mittel. Mit gezielt gestreuten Statements lassen Politikerinnen und Politiker per Blitzumfragen in BILD und RTL die Stimmung im Volk testen, um auf diese Weise das wählerfreundliche Ergebnis der Abwägung bestimmen zu können. Und auch die Gerichte höherer Instanzen können sich der Stimmung im Volk sodann kaum entziehen (unerträgliche Strafbarkeitslücken!). Eine Demokratisierung des Rechtsstaats oder eine Wiedereinführung des Scherbengerichts durch die Hintertür? Die historische Erfahrung lehrt, dass man Rechtsfragen nicht nach der jeweiligen Kassen- und Stimmungslage entscheiden sollte.

Die Berechenbarkeit und die Gesetzestreue des Staates und seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten sind für die Fraktion DIE LINKE unabdingbare Voraussetzungen eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates.

Aufschlussreich war übrigens die Reaktion von Wolfgang Bosbach in der Sendung "Hart aber fair" auf eine Frage einer Zuschauerin. Nachdem Herr Bosbach den Kauf der Daten die ganze Sendung lang als ausschließlich rechtsstaatlich geboten verteidigt hatte, warf eine Zuschauerin die Frage auf, ob man die CD aus rein rechtsstaatlichen Gründen auch dann gekauft hätte, wenn der Preis höher gewesen wäre als der vermutete Ertrag. Betretenes Schweigen von Herrn Bosbach... Nur rechtsstaatliche Interessen. Schon klar.