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Politisches Asyl für Edward Snowden

Nachricht von Jan Korte,

Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, hat die Bundesregierung aufgefordert, Edward Snowden umgehend politisches Asyl anzubieten. Auf Snowdens Informationen beruhen die jüngsten Enthüllungen über die massive Internet-Überwachungsmaschinerie der USA.

Snowden selbst hat erklärt, dass er sich um Asyl bemühen will in einem Land, das die freie Meinungsäußerung und grundlegende individuelle Freiheiten respektiert. Die Bundesregierung sollte ihm diesen Schutz anbieten, denn für den Fall einer Auslieferung in die USA droht ihm wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgung. Für seinen Mut hat Snowden Anerkennung verdient, die ihm mindestens in Form eines wirksamen Schutzes vor unverhältnismäßiger Verfolgung entgegengebracht werden sollte.

Das Verfahren gegen den Obergefreiten Bradley Manning, der Belege über Kriegsverbrechen der USA der Internetplattform Wikileaks zuspielte, illustriert, was Snowden im Falle einer Rückkehr in die USA droht: Erniedrigende Behandlung und Isolationshaft im Verfahren sowie eine völlig unverhältnismäßige, lebenslange Haftstrafe. Die Bundesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um das zu verhindern.

Sofort handeln kann die Bundesregierung auf der Grundlage von § 22 des Aufenthaltsgesetzes: Demnach wird einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis - und entsprechend ein Visum zur Einreise nach Deutschland - erteilt, wenn das Bundesinnenministerium "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat". Dies ist auch aus "dringenden humanitären Gründen" möglich. Ein politisches Interesse der Bundesrepublik zum Schutz von Menschen, die massive staatliche Missstände und systematische Verletzungen der Meinungsfreiheit bekannt machen, ist offenkundig gegeben. Sollte es zur Abwendung einer aufgrund von Abkommen drohenden Auslieferung von Deutschland in die USA erforderlich sein, muss der Flüchtlingsstatus von Snowden in einem Asylverfahren in Deutschland festgestellt werden. Dies steht einer Auslieferung entgegen. Die Sachentscheider im Asylverfahren unterliegen den Weisungen des Leiters des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das wiederum dem Bundesinnenministerium unterstellt ist.
 

linksfraktion.de, 10. Juni 2013