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Planungsbeschleunigungsgesetz baut demokratische Beteiligungsrechte ab

Nachricht von Lutz Heilmann,

Am 27. Oktober wurde das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für alle Verkehrsprojekte (außer im Nahverkehr) und Hochspannungsenergieleitungen beschlossen. Obwohl bei den jahrelangen Planungsverfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung meist nur einen Bruchteil der Zeit in Anspruch nimmt, soll die Beschleunigung erneut ausschließlich durch einen Abbau von demokratischen Beteiligungsrechten an Planungsverfahren erreicht werden. Dies steht im Widerspruch zur Aarhus-Konvention, die - wie das Leben so spielt - ebenfalls gerade im Bundestag beraten wird.

DIE LINKE. hält das Gesetz für grundlegend falsch - und bezweifelt außerdem die Notwendigkeit dafür. Denn wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt hat, liegen allein Autobahn- und Bundesstraßen-Projekte mit einem Bauvolumen von knapp 5 Mrd. € auf Halde. Addiert man dazu noch die in Bau befindlichen Projekte, ist zumindest die Gewährleistung eines hohen Bauvolumens kein Grund zur Beschleunigung von Planungsverfahren. Im Grunde sieht das auch die Koalition so. Denn mit der nun beschlossenen Verlängerung der Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen um fünf auf bis zu 15 Jahre, widerspricht die Koalition der Zielsetzung ihres eigenen Gesetzes, das in den meisten Fällen nur eine zeitliche Einsparung von ein paar Monaten bringen wird.

Das Gesetz setzt den systematischen Abbau von Beteiligungsmöglichkeiten an Planungsverfahren der letzten 15 Jahre fort, indem die bisher nur für die neuen Bundesländer geltende erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Klageverfahren auf ganz Deutschland ausgeweitet wird. Außerdem müssen Raumordnungsverfahren nur noch auf Wunsch der Länder durchgeführt werden und Erörterungstermine im Rahmen von Planfeststellungsverfahren stehen jetzt allein im Ermessen der Behörden. Die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen der Verbände sind zukünftig strikt auf sechs Wochen begrenzt.

All das wird Planungen insbesondere im Bereich des Naturschutzes deutlich verschlechtern und mehr Klagen zur Folge haben. Denn wenn zukünftig die Einwendungen der Bürger/innen und Verbände noch weniger als bislang beachtet werden, werden sich Fehler in den Planungen häufen und die Betroffenen deutlich häufiger als bislang klagen. DIE LINKE. hat deswegen einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir statt eines Abbaus der Beteiligung deren Ausbau fordern. Hierfür wollen wir insbesondere das Raumordnungsverfahren stärken, in dem unter breiter öffentlicher Beteiligung alle Alternativen geprüft werden sollen. Diese hat auch die Expertenkommission für ein Umweltgesetzbuch vorgeschlagen, an deren Vorschlag wir uns anlehnen.