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Pflege-Mindestlohn: 53 Jahre Arbeit für Rente auf Niveau der Grundsicherung

Nachricht von Pia Zimmermann,

Auswertung der Antwort des BMAS auf eine schriftliche Frage, wie viele Jahre für den ab Juli 2020 geltenden Mindestlohn für Pflegehilfskräfte gearbeitet werden muss, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten


Ausgangslage, Fragestellung und Anlass

In der Altenpflege wurden im Februar diverse, in diesem und den nächsten Jahren greifende Erhöhungen der Mindestlöhne beschlossen.

Der Höhe nach gestaffelt sind diese entsprechend der Qualifikationsstufen Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte.

Von der Bundesregierung wollte Pia Zimmermann wissen, wie viele Jahre eine ununterbrochene Beschäftigung ausgeübt werden muss, um bei einer Arbeitszeit von 30h bzw. 35h pro Woche und einer Entlohnung zu diesen Mindestlöhnen eine gesetzliche Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten.

Dies kann seriös nur für das jeweils laufende Jahr abgeschätzt werden (da in die Berechnung der Rentenhöhe die Durchschnittslohnhöhe eingeht; diese stehen für das Folgejahr noch nicht zur Verfügung), daher wurde die Fragestellung auf die für dieses Jahr beschlossen Anhebungen des Mindestlohns fokussiert.

In diesem Jahr gab bzw. gibt es Erhöhungen des Mindestlohns nur für Pflegehilfskräfte. Einer Anhebung ab 1.5.2020 auf 11,35 Euro in den alten Bundesländern & Berlin und auf 10,85 Euro in den neuen Bundesländern folgt ab 1.7.2020 ein Mindestlohn von 11,60 Euro (West) bzw. 11,20 Euro (Ost). Nach diesen beiden hatte ich gefragt.

Antworten der Bundesregierung

Geantwortet hat die Bundesregierung nur für den höheren Mindestlohn West (11,60 Euro).

Um eine gesetzliche Rente in Höhe des aktuellen bundesdurchschnittlichen Bruttobedarfs in der Grundsicherung in Höhe von 814 Euro (Stand Dezember 2019 laut Antwort BMAS) zu erhalten, müssen auf Basis eines Stundenlohns von 11,60 Euro/h und einer 30-Stundenarbeitswoche 62 Jahre gearbeitet werden, bei einer 35-Stundenwoche 53 Jahre.

Ergänzend weist das BMAS darauf hin, dass sich bei Einführung der Grundrente laut Entwurf der Bundesregierung vom Februar die 62 Jahre (bei einer 30-h-Woche) auf 36 Jahre verkürzen würden und bei einer 35-h-Woche auf 35 Jahre.

Auch weist das BMAS darauf hin, dass sich künftige Ansprüche aus der gesetzlichen Rente durch Kindererziehungszeiten erhöhen könnten. Ferner könne aus den vorliegenden Zahlen nicht unmittelbar auf eine Bedürftigkeit im Alter geschlossen werden, da zu den Einkünften aus der gesetzlichen Rente weitere kommen könnten, auch von weiteren Haushaltsmitgliedern.

„Zudem verfügen insbesondere Pflegefachkräfte im Regelfall über einen – auch kollektivrechtlich vereinbarten – Lohn deutlich oberhalb des aktuellen und auch oberhalb des zukünftig geltenden Mindestlohns, der bis 2022 auf bis zu 15,40 Euro für Pflegefachkräfte steigt.“ (Hervorhebung v. Pia Zimmermann)

Bewertung und Fazit

Der aktuelle Mindestlohn, vor allem der für Pflegehilfskräfte schützt weder vor Armut trotz Vollzeittätigkeit noch vor Armut im Alter, weder der im Westen, und der im Osten schon gar nicht.

Der Gesetzentwurf zur Grundrente, auf den das BMAS verweist, wurde auf Druck der CDU/CSU deutlich verwässert, die Anspruchsvoraussetzungen wurden erhöht und die Leistungen pauschal um 12,5 Prozent gekürzt.


Dazu erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

"In der Pflege werden in den kommenden Jahren hunderttausende Beschäftigte zusätzlich gebraucht. Allein in der Altenpflege bis 2030 im Minimum 130 000 zusätzlich, allein auf Basis der derzeitigen und eindeutig unzureichenden Qualität der Versorgung. Um diese Beschäftigten zu gewinnen und zu halten, brauchen wir einen Quantensprung: Weg von der Armutsverminderung, hin zu generell auskömmlichen und guten Löhnen. Das heißt konkret: Allgemeinverbindliche Tarifverträge, aber auch Mindestlöhne, die vor Armut im Alter und vor Armut trotz Arbeit sogar in Vollzeit schützen. Andernfalls steuern wir in der Altenpflege in eine Katastrophe, und zwar in der Versorgung. Der Leitsatz muss lauten: Mehr Pflegekräfte – mehr für Pflegekräfte!

Die CDU muss abgewählt werden. Denn sie verhindert, was für eine soziale Marktwirtschaft Selbstverständlichkeiten sind: Allgemeinverbindliche Tarifverträge in der Altenpflege, aber auch alle Vorhaben, die Altersarmut reduzieren. Die LINKE im Bundestag wird sich bei den Beratungen zur sogenannten ‚Grundrente‘ dafür einsetzen, dass die Anspruchsvoraussetzungen abgesenkt, die Einkommensprüfung gestrichen und die Kürzung des Rentenzuschlags um 12,5 Prozent zurückgenommen wird."