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Pflege braucht Praxis – Zukunftsfähige Ausbildung statt Schmalspur

Im Wortlaut von Harald Weinberg, Pia Zimmermann,

 

Die Bundesregierung hält trotz aller Kritik von Gewerkschaften, Pflegeverbänden und Bundesrat unbeirrt an ihren Plänen zur Zusammenführung der bisherigen Pflegeausbildungen fest. Aus Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege soll eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann werden. Wir sprechen darüber mit der pflegepolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Pia Zimmermann und dem Sprecher für Krankenhauspolitik, Harald Weinberg.

Wie steht DIE LINKE zur Reform der Pflegeausbildung?

Pia Zimmermann: Klar ist: Die Ausbildung der Pflegeberufe muss weiterentwickelt werden. Die Frage ist nur, wie. Die Anforderungen an die Pflegeberufe haben sich verändert. Die vollständige Trennung in Altenpflege, Krankenpflege und Kinder- und Säuglingskrankenpflege entspricht nicht mehr dem Stand der Pflegewissenschaften. Pflegerische Kernkompetenzen lassen sich nicht aufgrund des Alters der zu Pflegenden unterscheiden. Die Zusammenlegung der Ausbildungen macht also durchaus Sinn. Sie darf aber nicht zu einer Schmalspurausbildung auf Kosten der Qualität der Pflege und der Beschäftigten werden.

Eine Spezialisierung bleibt also weiterhin nötig?

Pia Zimmermann: Selbstverständlich. Bei der Pflege von Kindern oder älteren Menschen sind andere Fachkenntnisse erforderlich als bei der pflegerischen Versorgung nach einem Unfall. Eine Reform der Pflegeausbildung muss eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftigen gewährleisten und gleichzeitig die Pflegeberufe attraktiver machen. Dabei dürfen die Berufschancen der Beschäftigten nicht ignoriert werden. Im Krankenhaus werden andere Anforderungen gestellt als in der Altenpflege. Auf der anderen Seite ist vor allem in der Altenpflege eine Aufwertung der Tätigkeit der Fachkräfte nötig. Das muss sich in der Qualifikation, vor allem aber auch in der Vergütung niederschlagen.

Harald Weinberg: Wir möchten die unterschiedlichen Abschlüsse in Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege beibehalten. Eine Schwerpunktsetzung bzw. Spezialisierung innerhalb der Ausbildung muss erkennbar bleiben. Im Anschluss an die zweijährige Grundausbildung soll sich eine einjährige Schwerpunktsetzung anschließen.

Warum verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer Zusammenlegung?

Harald Weinberg: Mit der generalistischen Ausbildung, wie sie Union und SPD anvisieren, ergeben sich Vorteile für die Arbeitgeber: Diese können die so ausgebildeten Pflegefachkräfte in unterschiedlichen Bereichen nach ihrem Gusto flexibel einsetzen. Die Qualität der Pflege und die Ansprüche der Pflegefachkräfte an ihre eigene Arbeit bleiben so auf der Strecke. Der schulische Charakter wird überbetont zu Lasten der betrieblichen Ausbildung. Das entspricht nicht den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes. Die spezifischen Qualifikationen der einzelnen Bereiche drohen verloren zu gehen, vor allem in der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege. Mit einer reduzierten Ausbildung würde die dringend benötigte Aufwertung dieser Berufsstände konterkariert.

Pia Zimmermann: Und es geht sogar noch weiter. Es gibt einen Wildwuchs der Pflegeassistenzberufe und der zusätzlichen Qualifikationsstufen. Wir lehnen das ab, weil es sich negativ auf die Qualität der Pflege auswirkt. Eine „Taylorisierung“ der Pflege, also eine Zerstückelung der Pflege in einzelne Tätigkeiten, führt dazu, dass akademisch ausgebildete Fachkräfte die Pflege planen, strukturieren und beaufsichtigen, während Pflegehelferinnen und -helfer die Pflege am Menschen ausführen. Hier steht eine ökonomische Sichtweise im Vordergrund. Assistenzkräfte sind billiger als Fachkräfte. Die Pflege wird dabei aus ihrem sozialen und persönlichen Zusammenhang herausgelöst. DIE LINKE meint, dass Pflege in allen Bereichen gut sein muss. Kurzausbildungen bieten keine attraktiven Berufsperspektiven und schaffen keine Durchlässigkeit zu höheren Qualifikationsstufen.

Harald Weinberg: Studien belegen außerdem, dass die Qualität der Pflege entscheidend von den Fachkräften abhängt. Je höher die Fachkraftquote, desto besser ist der Zustand der Gepflegten: weniger Wundliegen, bessere Ansprechbarkeit, weniger Stürze und weniger Medikamenteneinsatz.

Wie soll die Ausbildung konkret aussehen?

Harald Weinberg: Sie soll an das Berufsbildungsgesetz angelehnt werden. Denn ein betrieblich-arbeitsrechtlich ausgestaltetes Ausbildungsverhältnis stellt im Unterschied zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung die Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen ebenso sicher wie die gesetzlichen und tariflichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die Finanzierung über eine Ausbildungsumlage ermöglicht eine gebührenfreie und qualifizierte Ausbildung.

Pia Zimmermann: Dabei ist für die Altenpflege sicherzustellen, dass Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen nicht weiter belastet werden. Deshalb muss vom Teilkostenprinzip abgewichen und die Ausbildung zu 100 Prozent finanziert werden.

Noch mal zurück zur Ausbildungsqualität. Wie soll diese sichergestellt werden?

Pia Zimmermann: Aus unserer Sicht muss die Ausbildung unmittelbar die Berufsfähigkeit der Absolventinnen sicherstellen. Verbindliche Rahmenlehrpläne und Rahmenausbildungspläne für eine gut strukturierte und überprüfbare Ausbildung sind zu entwickeln. Da der praktischen Ausbildung in den Pflegeberufen eine besondere Bedeutung zukommt, müssen die betriebliche Anbindung und die Praxiseinsätze verbindlich geregelt werden. Wir wollen bundeseinheitliche, verbindliche Vorgaben zum Umfang der Praxisanleitung sowie Ausbilderinnen und Ausbilder mit berufspädagogischer Qualifikation in ausreichender Anzahl. Auszubildende dürfen nicht auf Planstellen angerechnet werden, damit die Ausbildung im Mittelpunkt stehen kann.

Harald Weinberg: Auch die Qualität der theoretischen Ausbildung ist zu gewährleisten. Dazu ist ein verbindliches Verhältnis von Lehrkräften zu Auszubildenden von 1 zu 15 zu schaffen. Lehrkräfte an Pflegeschulen müssen den Lehrkräften der anderen berufsbildenden Schulen gleichgestellt werden. Unter Wahrung des Vertrauensschutzes der vorhandenen Lehrkräfte sind Pflegelehrerinnen und Pflegelehrer mit einem abgeschlossenen pflegepädagogischen Hochschulabschluss auf Masterniveau bzw. den an Berufsschulen üblichen Abschlüssen und Qualifikationen einzusetzen.

Wie geht es weiter mit der Reform?

Pia Zimmermann: Wir werden unsere Position, die wir mit vielen Gewerkschaften und Sozialverbänden teilen, im Gesetzgebungsverfahren und in der Öffentlichkeit vertreten. Dennoch ist zu befürchten, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben durchzieht. Schon im Vorfeld wurde massiv Druck auf die Verbände, aber auch auf kritische Stimmen innerhalb der eigenen Reihen ausgeübt. Aktuell ist laute Kritik vom Bundesrat gekommen. Die Länder fordern sogar, vor dem Hintergrund der vielen offenen Baustellen die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Das schafft Spielraum, unsere Vorschläge weiterhin in der Debatte stark zu machen.

 

linksfraktion.de, 9. März 2016