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Petitionen treten mit offenem Visier an

Nachricht von Kersten Steinke,

Zu ihrem ersten Treffen der mit Petitionen befassten Abgeordneten und Bürgerbeauftragten der Linkspartei.PDS im Bundes- und in den Landtagen erklärt MdB Kersten Naumann:

Auf Einladung der Vorsitzenden des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag Kersten Naumann trafen sich alle mit Petitionen befassten linken Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie die Bürgerbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern in Berlin. Die Linkspartei.PDS ist nicht nur in den Petitionsausschüssen aller ostdeutschen Landtage vertreten. Sie führt auch den Vorsitz über drei Petitionsausschüsse (in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg) und sie stellt insgesamt 22 Ausschussmitglieder sowie die Bürgerbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern. Frau Naumann befürwortet einen intensiven Austausch sowie regelmäßige Treffen der beteiligten Vertreter der Linkspartei.PDS: „So können wir gemeinsam Probleme angehen, die viele Menschen unabhängig von ihrem Wohnort betreffen.“ Dazu gehören aktuell z.B. die Rentenprobleme vor allem ostdeutscher Rentner, die nachteiligen Folgen für die Betroffenen der Hartz-Gesetzgebung und das Auslaufen der Investitionsschutzfrist für Eigentümer von Garagen und Datschen auf fremden Grund und Boden, die etwa 1,5 Millionen Menschen in den neuen Bundesländern betreffen.

Bei dem Treffen in Berlin wurde auch über die unterschiedliche Ausgestaltung des Petitionsrechtes in den einzelnen Bundesländern gesprochen. So ist die Möglichkeit einer elektronischen oder öffentlichen Petition - im Gegensatz zur Bundesebene - auf Landesebene weitestgehend unbekannt. Dafür wurde in vier Bundesländern die Position eines Bürgerbeauftragten geschaffen, denen zusätzliche Kompetenzen, wie z.B. ein Selbstbefassungsrecht, eingeräumt wurden. Die Bürgerbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern verfügt sogar über einen kleinen „Härtefallfond“. Frau Naumann wird die Zusammenarbeit nutzen, um aus den gemeinsamen Erfahrungen positive Impulse für eine Reform des Petitionsrechts auf Bundesebene zu setzen. Sie erklärt dazu: „Petitionen haben einen Namen, eine Anschrift und ein Gesicht. Sie treten mit offenem Visier an und sind eine kritische Kontrolle der Bundes- und jeweiligen Landesregierung. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger müssen gestärkt werden. Dazu gehört auch die Einbringung einer Gesetzesinitiative durch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Volksgesetzgebung und zum Petitionsgesetz.