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»Payment-for-order-flow bei Neo-Brokern – eine Gefahr für den finanziellen Verbraucherschutz?«

Nachricht von Fabio De Masi,

Eine ausreichende Offenlegung der Provisionen, eine transparente Preisgestaltung und ein Angebot im Sinne der Kunden sind bei Neo-Brokern nicht immer gegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (PDF) auf eine Kleine Anfrage von Fabio De Masi hervor.

Insbesondere das Modell der Rückvergütung („Payment-For-Order-Flow“), das dem Kunden meist kostenfreie Dienstleistungen ermöglich, birgt hohe Risiken eines ausgemachten Interessenkonflikts beim Neo-Broker. Dieser wird hierbei von der Handelsplattform für die Weiterleitung von Aufträgen bezahlt. Nachdem Großbritannien, Kanada und Australien das PFOF-Modell verboten haben, zieht nun auch die amerikanische SEC ein Verbot des PFOF-Modells aufgrund des inhärenten Interessenkonflikts in Erwägung (Stand 08.09.2021).

Die Bafin bewertet die derzeitige aufsichtsrechtliche und regulatorische Lage von Neo-Brokern zwar als „hinreichend“, führt aber an, dass eventueller Änderungsbedarf im Rahmen der MiFID II-Review erörtert werden wird. Konkrete Maßnahmen, Mindestanforderungen für Angebote, Aufträge und Preise der Dienstleistungen einzuführen, sind aber weder durch das Bundesfinanzministerium (BMF) noch durch die Bafin geplant. Von einem Verbot des PFOF-Modells ist ebenfalls nicht die Rede.

Die Warnungen vor betrügerischen Neo-Brokern im Bereich „Unerlaubte Geschäfte“ belaufen sich allein im Jahr 2021 auf 163 (Frage 3). Der Wirecard-Skandal sowie der GameStop-Skandal spiegeln sich in den 20 meist gehandelten Aktien nach Transaktionsvolumen in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland wieder (Frage 11). Aus dem DAX befinden sich lediglich acht Unternehmen in den meist gehandelten Aktien in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 (s.u.). Keines der kürzlich in den DAX40 aufgestiegenen Unternehmen ist in der Liste vertreten.

Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kommentiert:

„Neobroker können Menschen über das Smartphone in die Sucht treiben. Das Provisionsmodell der Neobroker schafft Interessenkonflikte. Der finanzielle Verbraucherschutz hält mit dem Internet- und Handyzeitalter nicht Schritt. Neobroker sollten ihre Vergütungsmodelle und Provisionen offen legen und Beratung und Angebot im Interesse ihrer Kunden sicherstellen. Außerdem müssen eingeschränkte Wertpapier- und Dienstleistungs-Angebote durch den Handel mit nur einem oder wenigen Börsenplätzen deutlich gekennzeichnet werden, denn hieraus können sich ebenfalls Nachteile für den Kunden ergeben. Es ist fraglich, ob der Aktienhandel rund um die Uhr, "on the go" und kostenlos überhaupt wünschenswert ist. Sinnvolle langfristige Anlegeentscheidungen werden wohl kaum über das Smartphone getroffen.“

Hier gibt es die Auswertung der Ergebnisse im Einzelnen zum Herunterladen als PDF.