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Öffentlicher Dienst: Mit Sockelbetrag schlechtere Lohnentwicklung in unteren Lohngruppen ausgleichen

Nachricht von Sabine Zimmermann,

In der aktuellen Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes fordern die Gewerkschaften 100 Euro mehr Lohn für jede und jeden Beschäftigten sowie 3,5 Prozent oben drauf. Der Sockelbetrag von 100 Euro ist eine soziale Komponente, für die derzeit zehntausende Beschäftigte in Warnstreiks auf die Straße gehen. Gerade niedrig entlohnten Beschäftigtee kommt der Sockelbetrag zugute, da die Lohnerhöhung nach einer reinen Prozentregel viel zu dünn ausfallen würde. DIE LINKE unterstützt diese Forderung in einem besonderen Maße.

"Die 100 Euro-Forderung der Gewerkschaften ist wichtig, um vor allem die Einkommen der unteren Lohngruppen zu stärken. Die Verdienste dort sind in den letzten Jahren nur unterdurchschnittlich gestiegen, der Reallohn zum Teil sogar gesunken. Der Sockelbetrag  muss kommen. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, um ein weiteres  Auseinandertreiben der Löhne zu verhindern“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.

Nach Daten des statistischen Bundesamtes sind im öffentlichen Dienst die Monatsverdienste der unteren Lohngruppen in den zurückliegenden Jahren nur unterdurchschnittlich gestiegen, real zum Teil sogar gesunken sind. Das Datenmaterial hatte die Abgeordnete angefordert. Es betrifft den Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Danach ist der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten in der Leistungsgruppe 5, in der ungelernte Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten erfasst sind, von 2007 bis 2012 um lediglich 130 Euro auf 1.933 Euro gestiegen. Berücksichtigt man die Inflation in dem Zeitraum, ergibt sich ein Minus von 3,7 Prozent. In der darüber liegenden Leistungsgruppe 4, in der Angelernte erfasst werden, sind die Einkommen um 267 gestiegen und lagen 2012 bei einem Vollzeitbeschäftigten bei monatlich durchschnittlich 2.391 Euro. Jeder zehnte Beschäftigte ist in diesen beiden Leistungsgruppen zu finden. In der obersten Leistungsgruppe 1, in der sich Beschäftigte mit Leitungsfunktion befinden, sind die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste eines Vollzeitbeschäftigten von 2007-2012 dagegen um 580 Euro auf 5.555 Euro gestiegen.

 

Anmerkung: Reallohn ermittelt durch Abzug der allgemeinen Inflation = Entwicklung Verbraucherpreisindex 10,9 Prozent, vgl. Ursprungsdaten des Statistischen Bundesamtes

 

Leistungsgruppen (nach dem Statistischen Bundesamt)

Für Analysezwecke werden Leistungsgruppen gebildet, die eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach der Qualifikation darstellen.           

Zur Leistungsgruppe 1 zählen »Arbeitnehmer in leitender Stellung« mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Hierzu gehören z.B. angestellte Geschäftsführer/-innen, sofern deren Verdienst zumindest teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält. Eingeschlossen sind auch alle Arbeitnehmer, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben.           

In die Leistungsgruppe 2 werden »Herausgehobene Fachkräfte« eingestuft, d.h. Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder viel­gestaltigen Tätigkeiten, für die i. d. R. nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden überwiegend selbstständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeitern/-innen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (z.B. Vorarbeiter/-innen, Meister/-innen).           

Die Leistungsgruppe 3 enthält »Fachkräfte«, d.h. Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung i. d. R. eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist.           

Die Leistungsgruppe 4 umfasst »Angelernte Arbeitnehmer« mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben.

In der Leistungsgruppe 5 werden »Ungelernte Arbeitnehmer« mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen zusammengefasst, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen innerhalb von maximal drei Monaten vermittelt werden. 

 

linksfraktion.de, 19. März 2014