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Nur zwei Vor-Ort-Überprüfungen nach Waffenlieferungen

Nachricht von Sevim Dagdelen,

Die Bundesregierung interessiert sich nicht dafür, was mit deutschen Waffenexporten passiert. Seit dem Regierungsbeschluss zu Endverbleibs-Kontrollen von Waffenexporten vor zweieinhalb Jahren hat sie ganze zweimal tatsächlich überprüft, ob die Rüstungsgüter an die angegebenen Adressaten gegangen und dort auch geblieben sind. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter“ (Bundestagsdrucksache 19/155) von Sevim Dagdelen hervor. „Beim Endverbleib von Rüstungsexporten nach Treu und Glauben zu verfahren, wie die Bundesregierung es tut, ist grob fahrlässig“, so die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. „Diese organisierte Verantwortungslosigkeit folgt allein den Profitinteressen der Rüstungskonzerne und schafft zudem neue Fluchtursachen.

Keine Angaben aus „Staatswohlinteressen“

Während der Pilotphase werden lediglich bei staatlichen Empfängern von kleinen und leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewеhre) Vor-Ort-Kontrollen über den Endverbleib durchgeführt. In den vergangenen fünf Jahren hat es offenbar erst nach der am 9. März 2016 durch das Bundeskabinett beschlossenen Sechsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Endverbleibskontrollen gegeben. Lediglich zwei Post-Shipment-Kontrollen fanden statt, beide im Jahr 2017. Dabei ging es bei einer um den tatsächlichen Endverbleib von Präzisionsschützengewehren, die an Indien geliefert wurden. Detailliertere Auskunft zur konkreten Typenbezeichnung und über den Gesamtwert der Waffenlieferung werden mit Verweis auf einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen“ verweigert. Zum anderen stünden den „Staatswohlinteressen entgegen, da die konkrete Bewaffnung bestimmter Empfänger in ausländischen Staaten deren Sicherheitsinteressen berühren kann“.

Rüstungskonzerne von Haftung befreit

Klar wird auch: Die Bundesregierung ist wenig interessiert daran, Rüstungsexporteure in die Haftung für den Endverbleib von Rüstungsgütern zu nehmen. Das derzeit geltende Rüstungsexportregime sieht eine solche Haftung nicht vor. 

Vorwürfe bzw. Zweifel am Endverbleib von Waffenlieferungen an Saudi-Arabien, die zumindest zum Teil offenbar im Jemen gelandet sind, haben sich laut Bundesregierung nicht erhärtet. Wie das Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel allerdings diesen Vorwürfen nachgegangen ist bzw. diese geprüft hat, verrät Staatssekretär Matthias Machnig in seiner Antwort nicht. „Man muss davon ausgehen, dass die Bundesregierung entsprechenden Erklärungen der islamistischen Führung in Riad einfach Glauben schenkt“, kritisiert die LINKE-Rüstungsexpertin Sevim Dagdelen.

Sevim Dagdelen ist stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.