Zum Hauptinhalt springen

Nicht mit Hilfe staatlicher oder privater Zensur

Im Wortlaut von Jan Korte,

 

Von Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Der Meinungsfreiheit im Internet könnten schwere Zeiten bevorstehen: Im Rahmen des geplanten neuen Anti-Terror-Pakets der Bundesregierung, welches auf der Kabinettsklausur in Meseberg etwas überraschend aufgrund von Abstimmungsproblemen der beteiligten Ministerien doch noch nicht beschlossen wurde, soll künftig "eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen der Internetwirtschaft, zum selbstständigen und aktiven Vorgehen gegen terroristische Propaganda auf ihren Netzwerken" eingeführt werden.

Selbstverständlich muss die demokratische Öffentlichkeit sich gegen Aufrufe zu Hetze, religiöser Intoleranz oder brutaler Gewalt zur Wehr setzen. DIE LINKE ist durchaus bereit darüber zu diskutieren, wie dies in Zukunft effektiver und zielgerichteter passieren kann. Aber sicher nicht mit Hilfe staatlicher und erst recht nicht mit Hilfe privater Zensur - denn nichts anderes bedeutet diese Selbstverpflichtung zur Entfernung so genannter terroristischer Propaganda.

Für die User ist mit dem schwammigen Begriff der "terroristischen Propaganda" immer ungewiss, welcher Provider ihre Äußerungen noch als hinnehmbar einstuft oder eben nicht. Und um eine Analogie zu bemühen: es wäre wohl nie jemand auf die Idee gekommen, Druckern eine Selbstverpflichtung zur Prüfung ihrer Druckwerke aufzuerlegen.

Das Löschen von Internetinhalten privaten Unternehmen zu übertragen, geht gar nicht. Es geht dabei schließlich um Grundrechtseingriffe - und die dürfen ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage durch den Staat oder in seinem Auftrag vorgenommen werden. Damit sind sie dann vor Verwaltungsgerichten überprüfbar - Zivilgerichte sind mit der Abwägung von öffentlichen Interessen und Grundrechten vollkommen überfordert.