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Foto: Rico Prauss

Neue Mehrheit im Bundesrat

Im Wortlaut von Dietmar Bartsch,

Von Dietmar Bartsch, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag




Mit dem Verlust der Regierungsmehrheit in Niedersachsen verliert Schwarzgelb sechs Bundesratsmandate. Die von SPD, Grünen und Linken regierten Bundesländer haben mit 36 Stimmen im Bundesrat die Mehrheit. Die schwarzgelb-regierten Länder bilden mit 15 Mandaten die kleinste Gruppe, die von CDU und SPD gemeinsam regierten Bundesländer haben 18 Stimmen in der Länderkammer.

Auch vor der Landtagswahl in Niedersachsen war die politische Durchsetzungskraft von Schwarzgelb in der Länderkammer schwach. Dies hing damit zusammen, dass sich die CDU/SPD-Koalitionen wegen Uneinigkeit häufig der Stimme enthielten. Da im Bundesrat Beschlüsse mit absoluter Mehrheit gefasst werden, wirken diese Enthaltungen faktisch als Neinstimme, was beispielsweise dazu führte, dass das Schwarzgeld-Abkommen mit der Schweiz im Bundesrat durchgefallen ist und das Fiskalpaktumsetzungsgesetz in den Vermittlungsausschuss muss.

Was bringt die neue Mehrheit darüber hinaus? Zunächst können jetzt die von den oppositionellen Parteien regierten Länder gemeinsame Bundesratsinitiativen beschließen und in den Bundestag einbringen. Solche Initiativen im Bundesrat, zum Beispiel zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes oder zur Vermögenssteuer, scheiterten bis dato an den Mehrheitsverhältnissen zugunsten von CDU und FDP.

Mit dieser Mehrheit können alle Gesetzesvorlagen des Bundes, nicht nur die Zustimmungsgesetze, in den Vermittlungsausschuss überweisen werden. Beispielsweise betrifft dies die beabsichtigte Änderung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes, aber auch die geplante Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechtes - beides Gesetze, die zum Nachteil der Betroffenen erlassen werden sollen und Arbeitnehmerrechte schwächen. Die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat kann beide Gesetze in der Länderkammer stoppen.

Die Mehrheit von Rot-Rot-Grün im Bundesrat ist auch ein Wählerauftrag zum Handeln. SPD, Grüne und LINKE sollten sich darüber verständigen können, wie sie mit den verbliebenen Vorhaben der Merkel-Regierung in der Länderkammer umgehen und diese zu Fall zu bringen. Vieles wird davon abhängen, was der Bundesrat in dieser Legislatur noch zu behandeln haben wird. Die jetzigen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat stärken die Position der Länder in den Gesetzgebungsverfahren, zum Beispiel zur Umsetzung des Fiskalpaktes oder mit Blick auf eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben. Dies allerdings nur, wenn SPD und Grüne sich nicht mit Blick auf mögliche Koalitionspartner nach der Bundestagswahl auf faule Kompromisse mit der Bundesregierung einlassen.

linksfraktion.de, 25. Januar 2013