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Nein zur prekären Beschäftigung, Ja zum gesetzlichen Mindestlohn

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Mit den Hartz-Reformen ist der Niedriglohnsektor in Deutschland deutlich angestiegen. Das belegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, die diese im Vorfeld des 1. Mai als Tag der Arbeit gestellt hatte. Danach stieg der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten von 17 Prozent im Jahr 2001 auf 20 Prozent im Jahr 2006. Die offizielle Niedriglohnschwelle liegt bei Zwei-Drittel des Durchschnittsverdienstes, was für 2006 laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes einem Stundenlohn von 9,85 entspricht. Neuere Daten werden erst dieses Jahr erhoben. Es ist von einem weiteren Wachstum des Niedriglohnsektors auszugehen.

Prekäre Beschäftigung bekämpfen statt ausbauen

Betroffen sind vor allem befristet Beschäftigte (36,9 %), geringfügig Beschäftigte (81,2%), Leiharbeiter/innen (67,2%). Dabei handelt es sich genau um jene Beschäftigungstypen, die die schwarz-gelbe Bundesregierung ausbauen will. Mehr als jede vierte Frau arbeitet zu Niedriglöhnen. Niedrige Löhne finden sich vor allem im Friseurhandwerk, im Taxigewerbe, der Leiharbeitsbranche, bei Wäschereien und chemische Reinigungen sowie in der Gastronomie und Gebäudereinigung.
Rechtzeitig zum Tag der Arbeit sind die Ergebnisse der Anfrage handfeste Argumente für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Nur so wird Armutslöhnen ein Riegel vorgeschoben. Die Bundesregierung muss ihren geplanten Ausbau des Niedriglohnsektors stoppen. Wir brauchen einen Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit und Minijobs müssen eingedämmt werden.

Gesetzlicher Mindestlohn für die Betroffenen und zum Nutzen der Gesellschaft

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist unabdingbar für die Betroffenen und nutzt der Allgemeinheit. Denn so wird endlich Schluss gemacht mit der staatlichen Subventionierung von Armutslöhnen.
Der Niedriglohnsektor ist mit erheblichen Kosten für die Gesellschaft verbunden. Denn laut Bundesregierung gab es 2009 1,2 Millionen Haushalte, deren Mitglieder erwerbstätig sind, die aber wegen niedriger Verdienste ergänzend Hartz IV- Zahlungen erhalten - pro Haushalt monatlich 769 Euro. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich danach ein Betrag von ca. 11 Mrd. Euro, den der Steuerzahler aufbringen muss, um zu niedrige Einkommen mit Sozialleistungen aufzustocken.
Von einem gesetzlichen Mindestlohn würden Millionen Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Legt man einen Stundenlohn von 10 Euro zugrunde, wie es die Fraktion DIE LINKE fordert, würde bei 3,88 Millionen Menschen das Einkommen erhöht. Bei einer Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro, die der DGB auf seinem Bundeskongress vom 16.-20. Mai beschließen will, wären es immerhin noch 2,45 Millionen Menschen. Aktuelle Berechnungen zu den möglichen Einsparungen der Sozialkassen infolge eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns verweigert die Bundesregierung. Sie verweist auf alte Berechnungen, die sich an einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 orientieren und von Einsparungen von 1 bis 1,5 Milliarden Euro ausgehen.

Schwarz-Gelb ignoriert Volkswillen

Die Anfrage enthält noch einige andere für die Bundesregierung pikante Punkte. So ergab eine 2008 im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte Umfrage : 70 Prozent der Bevölkerung sind für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Aber die Bundesregierung will dem Volkswillen nicht folgen. Sie schreibt: „Derartige Untersuchungen der Einstellungen in der Bevölkerung können gewisse Anhaltspunkte darüber geben, wie bestimmte Probleme in der Bevölkerung wahrgenommen werden. Sie können aber weder die politische Standortbestimmung noch demokratisch legitimierte Entscheidungsprozesse ersetzen.“
Dabei würde ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland nur einen Schritt in Richtung europäische Normalität bedeuten. In Länder wie Frankreich oder Belgien, die einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,86 Euro in der Stunde bzw. 8,41 Euro pro Stunde haben, ist der Anteil des Niedriglohnsektors nur halb so hoch wie in Deutschland.
Für die Fraktion DIE LINKE stehen die Forderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn und Guter Arbeit im Zentrum der dies jähren Aktivitäten zum 1. Mai und danach.


15.04.2010 - Kleine Anfrage - Drucksache 17/01316
Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns

In Deutschland sind Niedriglöhne auf dem Vormarsch wie kaum in einem anderen Land der Europäischen Union. Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte den Niedriglohnsektor eindämmen. DIE LINKE. befragt die Bundesregierung detailiert nach Situation auf dem Niedriglohnsektor und dem notwenigem Handeln der Politik.

Mehr (PDF) /// Für diese Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache 17/1502 vor.Antwort lesen (PDF)