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Nachfragen zum Leerverkaufsverbot der Wirecard-Aktie

Nachricht von Fabio De Masi,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 26.03.2020 auf die Kleine Anfrage „Geldwäschevorwürfe und Marktmanipulation (Nachfrage Drucksache 19/9202)" (BT-Drs. 19/18422) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängte in einem bisher einmaligen Vorgang im Februar 2019 ein allgemeines Verbot von Leerverkäufen der Aktien der Wirecard AG. Dem vorausgegangen waren Veröffentlichungen der Financial Times über mögliche Unregelmäßigkeiten im Bereich der Rechnungslegung des Konzerns bis hin zu Transaktionen mit Bezug zu Geldwäsche. Daraufhin waren die Aktienkurse um fast 30 Prozent eingebrochen. Nach Auffassung der Finanzaufsicht ist es dabei zu Marktmanipulationen gegenüber der Wirecard-Aktie, mit Gefährdungspotenzial für den gesamten DAX, gekommen. Im April 2019 stellte die BaFin sogar Strafanzeige gegen mehrere Börsenhändler und Reporter der FT.

In ihrer Antwort auf eine erste Kleine Anfrage legte die Bundesregierung ohne Erläuterung genauerer Umstände dar, dass die BaFin ihre Entscheidung nach Erhalt anonymer Informationen in der Sache getroffen habe. Auch in der vorliegenden Antwort bleiben entscheidende Fragen mit Verweis auf scheinbar seit weit mehr als einem Jahr laufende Untersuchungen unbeantwortet. So fehlt nach wie vor der Hinweis auf jedwede Indizien, die eine tatsächliche Verwicklung der FT-Journalisten in etwaige Leerverkaufsgeschäfte nahelegen. Medien mit Einblick in die Strafanzeige der BaFin hatten hieran ebenfalls Zweifel genährt. Auch Wirecard selber hat die Veröffentlichung von Ergebnissen einer im vergangenen Jahr eingesetzten unabhängigen Untersuchung durch die Prüfungsgesellschaft KPMG weiter verzögert. Überdies laufen auch Ermittlungen der Aufsicht gegen den Konzern Wirecard selbst.

 

Dazu erklärt Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

"Die BaFin ist zügig eingeschritten, um Wirecard vor Kursverlusten zu schützen. Dies gehört zu den Aufgaben einer Finanzaufsicht. Die Anzeige gegen Journalisten der Financial Times – weil diese über marktrelevante Ereignisse berichten – zeugt hingegen von einem seltsamen Verständnis von Pressefreiheit. Wenn dann nach über einem Jahr Ermittlungen keine Bewertung vorliegt, ob die Vorwürfe gegenüber Wirecard zutreffend waren, steht das Tempo bei Maßnahmen zum Schutz von Wirecard in keinem Verhältnis mehr zu den übrigen Aufsichtspflichten."


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