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Mogelpackung Mindestlohn

Im Wortlaut von Klaus Ernst,

Von Klaus Ernst, MdB und Mitglied im Spitzenteam für den Bundestagswahlkampf der Fraktion DIE LINKE




Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat am vergangenen Wochenende angekündigt, noch vor der Wahl im September einen Mindestlohn auf den Weg zu bringen. "Wir werden als Union noch einmal den Versuch unternehmen, die FDP für einen tariflich vereinbarten Mindestlohn zu gewinnen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, dem "Spiegel".

Schon hier wurde deutlich, dass der Vorschlag nicht mehr als ein Wahlkampfmanöver ist. Denn auch der Unionsführung dürfte klar sein, dass die FDP für ein solches Projekt nicht zu begeistern ist. Dagegen spricht nicht nur der dogmatische Marktradikalismus der Liberalen, sondern auch ihr Interesse, sich im Wahljahr zu profilieren und von der Koalitionspartnerin abzugrenzen.

CDU und CSU geht es mit ihrem Vorstoß einzig darum, den Begriff zu besetzen und dem Wahlkampf der Oppositionsparteien den Wind aus den Segeln zu nehmen. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail: Das Ziel der Unionsparteien sei eine "allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze" für Branchen, in denen es bislang keine Tarifverträge gibt, heißt es bei Grosse-Brömer.

Auch Tarifverträge schützen nicht immer vor Hungerlöhnen

Aber nicht immer schützt ein Tarifvertrag auch vor Dumpinglöhnen: In Bayern sieht der Tarifvertrag im Friseurhandwerk 7,62 Euro Stundenlohn vor. Arbeitnehmer im Erwerbsgartenbau bekommen in Sachsen nach Tarif 6,30 Euro Stundenlohn. Und Angestellte im Fleischerhandwerk verdienen trotz Tarifvertrag in der Pfalz nur 7,70 Euro pro Stunde. Die Liste der tariflich vereinbarten Hungerlöhne scheint endlos. Allein in Mecklenburg-Vorpommern müssen Beschäftigte in 42 Branchen trotz Tarifvereinbarungen mit Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro auskommen.

Wer mit einem solchen Tariflohn abgespeist wird, muss auch bei einer 40-Stundenwoche mit Sozialleistungen aufstocken. Der Mindestlohn, wie ihn die Unionsparteien vorschlagen, würde daran nichts ändern. DIE LINKE fordert deshalb seit Jahren einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, der auch nicht durch Tarifverträge unterschritten werden darf. In dieser Legislatur hat die Linksfraktion mehrfach Anträge dazu in den Bundestag eingebracht,  zuletzt am 1. Dezember 2010 und am 30. November 2011. Leider haben alle anderen Fraktionen diese Anträge abgelehnt.

Immerhin wollen SPD und Grüne bei der kommenden Bundesratssitzung mit Hilfe der LINKEN ein Gesetzesvorhaben zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen. Er soll bei 8,50 Euro liegen und würde damit zumindest sicherstellen, dass kein Arbeitnehmer bei einer 40-Stunden Woche zum Aufstocker wird.

Allerdings hat mir die Bundesregierung noch im Januar diesen Jahres auf eine schriftliche Frage geantwortet, dass "ein Stundenlohn von gut zehn Euro erforderlich" sei, um nach 45 Beitragsjahren eine Nettorente über dem Niveau der Grundsicherung zu erhalten. Doch davon wollen weder die Union, noch SPD und Grüne etwas wissen. DIE LINKE ist die einzige im Bundestag vertretende Partei, die einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde fordert und damit konsequent die Interessen der Arbeitnehmerschaft vertritt.

linksfraktion.de, 20. Februar 2013