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»Minijobs: Unsicher, schlecht bezahlt und steuerfinanziert«

Nachricht von Jutta Krellmann,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Minijobs in Deutschland" von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Zusammenfassung:

2016 war jede/r fünfte abhängig Beschäftigte ein Minijobbender: 23 Prozent betrug der Anteil der geringfügig entlohnt Beschäftigten an bundesweit allen Beschäftigten. Die Anzahl der Minijobbenden insgesamt ist in den letzten zehn Jahren um 10,5 Prozent gestiegen. Die Anzahl der Minijobbenden, die diesen zusätzlich zu ihrem Hauptberuf ausüben, ist um 46 Prozent gestiegen.

Im Juni 2016 war nahezu jede/r vierte junge Beschäftigte unter 25 Jahren ausschließlich geringfügig beschäftigt (24 %). Der Einzelhandel beschäftigte 2016 die meisten Minijobber, damit ist jede/r dritte Beschäftigte im Handel ein Minijobber (2014: noch jede/r Fünfte)1. Dem folgen die Gastronomie,  die Gebäudebetreuung und das Gesundheitswesen. Der Anteil befristeter Minijobbender an allen Minijobbenden war 2014 im Vergleich zur Gesamtwirtschaft höher: 15,1 statt 9,1 Prozent.

Minijobs führen zu Armut im Erwerbsleben und im Alter: Der Anteil der Minijobbenden, die auf den Bruttolohn bezogen unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt werden, lag 2014 bei 64,8 Prozent; Der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Minijobbenden lag im gleichen Jahr bei 9,40 EUR (West 9,58 EUR und Ost 7,86 EUR). Dieser Verdienst entspricht 55 Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes in 2014: 16,97 EUR (West 17,46 EUR und Ost 13,80 EUR) für das Jahr 2014.

Die Ausftockerleistungen Im Jahr 2015: Es gab 411.097 Bedarfsgemeinschaften mit geringfügig beschäftigten Leistungsberechtigten (+1,4% zu 2007 mit 405.212). Die Zahlungsansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende beliefen sich im Jahr 2015 auf 4,58 Mrd. Euro (+9,8% zu 2007)

O-Ton Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

"Minijobs sind unsicher, niedrig entlohnt und führen zu Minirenten. Sie sind eine Falle besonders für Frauen. Wenn 4,3 Millionen Minijobbende mindestens einen Berufsabschluss haben, dann ist die Prekarisierung und Verarmung von SPD und CDU politisch gewollt. Christlich und sozialdemokratische Arbeitsmarktpolitik bedeutet: Billige und flexible Arbeitskräfte. Damit muss Schluss sein! Die Politik muss wieder den Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Das Einkommen muss im hier und jetzt, und auch im Alter zum Auskommen reichen. Dafür braucht es einen Mindestlohn von 12 Euro. Es ist doch ein Skandal, wenn über eine Million Menschen über 65 Jahren einen Minijob benötigen um ihr Auskommen zu sichern. Da Minijobs nicht mehr Arbeit schaffen, sondern diese nur auf mehr Köpfe verteilt, müssen Minijobs in sozialpflichtige Beschäftigung umgewandelt werden. Das würde nicht nur den Beschäftigten helfen, sondern auch zu einer tragfähigen Finanzgrundlage der Sozialversicherungssysteme beitragen."

 

Ergebnisse im Einzelnen:

  • 2016 gab es 7.628.000 geringfügig Beschäftigte (+3,3 % im Vergleich zum Vorjahr, +7,4 % zu Dezember 2007). Davon sind 58,8% oder fast 4,5 Millionen Frauen. Fast  4.795.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte (-2,1% im Vergleich zum Vorjahr, -3% zu Dezember 2007). Davon sind 59,8% oder über 3 Millionen Frauen. Es gab 2.649.000 im Nebenjob geringfügigBeschäftigte (+6,9% % im Vergleich zum Vorjahr, +22,6 % zu Dezember 2007), 56,1 % oder knapp 1,5 Millionen davon sind Frauen  [Siehe Antwort auf Frage 1, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 18/7506 sowie die Zeitreihe „Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen“ des Statistischen Bundesamtes]
  • 2016 betrug der Anteil der geringfügig entlohnt Beschäftigten an allen Beschäftigten bundesweit 23 % (2006: 20,8 %); der Anteil der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten 15 % (2006: 15,6 %) und der Anteil der für die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten 8 % (2006: 5,1 %) [Siehe Antwort auf Frage 2 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 18/7506]
  • 2016 übte über jeder dritte Minijobbende (36 %) diese Tätigkeit im Nebenjob zusätzlich zur Haupterwerbstätigkeit aus; 2006 war es noch jede/r Vierte mit einem Anteil von 24,7 % [Siehe Antwort auf Frage 3].
  • Jede/r vierte junge Beschäftigte unter 25 Jahren war 06/2015 ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt: 24 %.
  • 1,66 Millionen Menschen (22%) im Alter ab 60 Jahre haben einen Minijob. 20016 waren 638.243 Beschäftigte im Alter von 60 bis 65 geringfügig Beschäftigt (+48% zu 2006 mit 431.133 Beschäftigten). Ausschließlich geringfügig Beschäftigt waren davon 505.439 Personen (+28% zu 2006 mit 394.939 Beschäftigten). Im Nebenjob geringfügig Beschäftigt in der Altersgruppe gab es 132.804 (+266% zu 2006 mit 36.194) und hat sich nahezu verdreifacht. [Siehe Antwort auf Frage 1 sowie die Zeitreihe „Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen“ des Statistischen Bundesamtes]
  • Eine Million der Minijobbenden sind 2016 älter als 65 Jahre (+38% zu 2006). 997.249 davon hatten Ausschließlich einen Minijob (+36% zu 2006 mit 731.120 Minijobbenden). Im Nebenjob geringfügig Beschäftigt waren 23.018 Menschen (+255% zu 2006). Ihre Zahl hat sich in der Altersgruppe 65+ nahezu verdreifacht. . [Siehe Antwort auf Frage 1 sowie die Zeitreihe „Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen“ des Statistischen Bundesamtes]
  • Der Einzelhandel beschäftigte 2016 die meisten Minijobber (895.002), gefolgt von der Gastronomie (779.084 Minijobber),  der Gebäudebetreuung 597.599 Minijobber) und dem Gesundheitswesen (433.314 Minijobber) [Siehe Antwort auf Frage 5 und Tab. zu Frage 5&6, 452f].
  • Der Wirtschaftszweig »Private Haushalte« war im Dezember 2016 mit 80,6 % derjenige mit dem höchsten Anteil an Minijobbenden [Siehe Antwort auf Frage 6 und Tab. zu Frage 5&6, 453].
  • Qualifikationsniveau der Minijobbenden: im Vergleich zu allen Beschäftigten im Dezember 2016: Personen ohne Berufsabschluss überrepräsentiert (21,5 % von den ausschließlich Minijobbenden, 15,3 % der Minijobber im Nebenjob, 13,7 % aller Beschäftigten), Personen mit anerkanntem Berufsabschluss (40,8 % von den ausschließlich Minijobbenden, 67,2 % der Minijobber im Nebenjob, 59 % aller Beschäftigten) bzw. mit akademischem Berufsabschluss seltener (5,8 % von den ausschließlich Minijobbenden, 9,5 % der Minijobber im Nebenjob, 14 % aller Beschäftigten).  [Siehe Tab. zu Frage 7, S. 509].
  • Tätigkeitniveaus der Minijobbenden im Vergleich zu allen Beschäftigten im Dezember 2016: Auffallend hoch sind Helfertätigkeiten (44,8 % von den ausschließlich Minijobbenden, 43,1 % der Minijobber im Nebenjob, 19,1 % aller Beschäftigten) und Tätigkeit als Fachkraft (43,1 % von den ausschließlich Minijobbenden, 44,6 % der Minijobber im Nebenjob, 56,7 % aller Beschäftigten), Spezialisten (4,1 % von den ausschließlich Minijobbenden, 6,1 % der Minijobber im Nebenjob, 11,6 % aller Beschäftigten) und Experten (4,1 % von den ausschließlich Minijobbenden, 3,1 % der Minijobber im Nebenjob, 11,6 % aller Beschäftigten) dagegen seltener [Siehe Antwort auf Frage 8 und Tab. zu Frage 8, S. 510].
  • Der Anteil befristeter Minijobbender an allen Minijobbenden war 2015 im Vergleich zur Gesamtwirtschaft höher: 15 % zu 9,1 %. Dieses Verhältnis zieht sich durch alle Altersgruppen, Geschlechter und Regionen: Männer 20,1 % zu 8,8 % und Frauen 12,6 zu 9,5 %; West 14,1 zu 8,9 % und Ost 20,4 zu 10 % [Siehe Antwort auf Frage 9 und Tabellen zu Frage 9, S. 511 ff]
  • Anteil der Minijobbenden in Leiharbeit im Dezember 2016: 114.000 geringfügig entlohnt Beschäftigte (1,5 %). Dies entspricht einer Steigerung von 56% im Vergleich zum Vorjahr. [Siehe Antwort auf Frage 10 und Tab. zu Frage 10, S. 529 ff].
  • Anteil der Minijobbenden, die auf den Bruttolohn bezogen unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt werden im Jahr 2014: 64,8 % (West 63,2 %, Ost 80,4 %); [Siehe Antwort auf Kleine Anfrage 18/10582, Tab 8.].
  • Der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Minijobbenden lag im Jahr 2014 bei 9,40 EUR (West 9,58 EUR und Ost 7,86 EUR). Dieser Verdienst entspricht 55% des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes in 2014: 16,97 EUR (West 17,46 EUR und Ost 13,80 EUR). [Siehe Antwort auf Frage 12].
  • Im Jahr 2015 lagen die durchschnittlich geleisteten Wochenarbeitsstunden bei abhängigen Erwerbstätigen mit hauptsächlich geringfügiger Beschäftigung bei 11,8 Stunden (West 11,6, Ost 13,1 Stunden). Männer arbeiten mit 13,1 Wochenstunden knapp 2 Stunden mehr als Frauen (11,3 Stunden) [Siehe Antwort auf Frage 13 und Tab. zu Frage 13, S. 540f].
  • Auswirkung durch Einführung des Mindestlohns (gem. IAB Arbeitsmarktspiegel, 15.01.2016): Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten ist saisonbereinigt von 12/2014 auf 01/2015 stärker als üblich um 93.000 Personen gesunken. 103.000 Beschäftigten gelang der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegen 51.000 im Vorjahr. [Siehe Antwort auf Frage 16].
  • 2013 entsprach das Arbeitsvolumen der 5,7 Millionen marginal Beschäftigten 2,71 Millionen Stunden oder 5,4 % aller Beschäftigten. [Siehe Antwort auf Frage 17]
  • Im Jahr 2015 gab es 411.097 Bedarfsgemeinschaften mit geringfügig beschäftigten Leistungsberechtigten (+1,4% zu 2007 mit 405.212). Die Zahlungsansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende beliefen sich im Jahr 2015 auf 4,58 Mrd. Euro (+9,8% zu 2007). Während die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit geringfügig beschäftigten Leistungsberechtigten im Osten zwischen 2007 und 20015 um 12.039 oder 10.6% gesunken ist, steigt sie im gleichen Zeitraum im Westen um 18.000 oder 6,3% an. [Siehe Antwort Frage 19: Tabelle 5 zu Frage 19, S.564ff]

 


Siehe Antwort auf Frage 1 in KA „Arbeitsbedingungen im Einzelhandel“ 18/7325 vom 19.01.2016