Auch mit dem neuen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro ab 1. Januar 2017 bleiben dessen Empfänger in Groß- und Universitätsstädten im Westen auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen, da die Mieten davon nicht finanzierbar sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Klaus Ernst hervor. Um zum Beispiel in München aus dem Leistungsbezug zu rutschen, müsste ein vollzeitbeschäftigter Single mit 37,7 Stunden pro Woche (durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit) einen Stundenlohn von mindestens 10,04 Euro beziehen (monatliches Brutto: 1640 Euro). Grund dafür sind in erster Linie die hohen Wohnkosten in der bayerischen Landeshauptstadt. In Frankfurt am Main wären 9,89 Euro Stundenlohn erforderlich, in Münster 9,43 Euro und in Stuttgart 9,40 Euro.
Klaus Ernst: „Im Westteil des Landes kann man in den Städten vom Mindestlohn nicht die Miete bezahlen. Damit verfehlt der Mindestlohn seine zentrale Funktion die Existenz zu sichern, da er viel zu niedrig ist. Statt Mindestlohn sollten wir vom Mangellohn reden. Die Linke fordert einen Mindestlohn von 12 Euro.