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»Mietrechtverschlechterungsgesetz« im Bundesrat stoppen

Im Wortlaut von Heidrun Bluhm-Förster,

Von Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag





Am Freitag berät der Bundesrat erneut über das von der Bundesregierung vorgelegte "Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz)". Trotz der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates schon zum Gesetzentwurf am 06. Juli 2012 und scharfer Kritik aus den Kommunalen Spitzenverbänden, aus Mieterverbänden, von Juristen, Architekten und anderen – selbst von der Bundesregierung bestellten – Experten, haben CDU/CSU und FDP die Auftraggeber und Mitverfasser dieses Gesetzes, nämlich die Vertreterverbände der Immobilienwirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer,  pflichtschuldigst "beliefert". Das Gesetz wurde am 13. Dezember 2012 im Bundestag beschlossen.

Der Bundesrat kann dieses Gesetz nicht verhindern, aber er kann – entsprechende Mehrheiten  vorausgesetzt –  den Vermittlungsausschuss anrufen, dort gegen das Gesetz Einspruch einlegen und es so möglicherweise bis zur Bundestagswahl wenigstens in seiner Durchführung verzögern.
Ob das auf der Sitzung am Freitag passiert, hängt maßgeblich vom Abstimmungsverhalten der schwarz-rot regierten Bundesländer ab. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung in Niedersachsen hat auf die Sitzverteilung im Bundesrat bei dieser Sitzung noch keinen Einfluss.
Passiert das Gesetz den Bundesrat, ohne dass der von seinem Einspruchsrecht Gebrauch macht, kommen auf die Mieterinnen und Mieter in Deutschland eine Reihe von schmerzhaften Einschnitten in das Mietrecht zu:

  • Mieterinnen und Mieter haben  bei energetischen Sanierungen nicht mehr  das Recht für drei Monate die Miete zu mindern. Auch wenn die Wohnung durch Bauarbeiten nur eingeschränkt genutzt werden kann, wenn die Wärme- oder Wasserversorgung unterbrochen ist oder kein Tageslicht  in die Wohnung gelangt, weil Baugerüste und Planen das Haus verhüllen, muss die  volle Miete gezahlt werden.
  •  Vermieterinnen und Vermieter müssen die Modernisierungsmaßnahmen lediglich ankündigen. Ein Einspruchsrecht dagegen haben Mieterinnen und Mieter nicht mehr. Sie können persönliche und wirtschaftliche Härtegründe vortragen, besonders die wirtschaftlichen Härtegründe werden aber erst nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme, bei der Neufestlegung der Miete angehört.
  • Die Kosten der Modernisierungsmaßnahme können mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden.
  • Das Recht der Mieterhöhung ist zwar von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gesenkt worden, das bedeutet  aber keine Deckelung, sondern lediglich ein etwas langsameres Ansteigen. Eine Deckelung der Neuvertragsmieten ist überhaupt nicht vorgesehen.
  • Mieterinnen und Mieter, die in wirtschaftliche Not und dadurch mit Miet- oder Kautionszahlungen in Rückstand geraten, sollen nach dem neuen Mietrecht bereits nach kurzer Zeit zu "Mietnomaden" abgestempelt und ohne langes juristisches Federlesen aus ihrer Wohnung "geräumt" werden können.

Alle bisherigen Proteste und sachlichen Einwände von Mietern, Sozialverbänden und unserer Partei haben den Gesetzgebungsverlauf nicht stoppen können. Dass wir auch die letzte Chance im Bundesrat nutzen wollen, ist selbstverständlich. Für die SPD ist das der Lackmustest, wie ernst sie es mit ihren Vorstößchen in der Mietenpolitik meint.

linksfraktion.de, 1. Februar 2013