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Menschenrechtsverstöße dürfen sich für Konzerne nicht länger lohnen!

Im Wortlaut von Michel Brandt,

Um Profite zu steigern, sehen deutsche Konzerne in ihren globalen Produktions- und Lieferketten gerne über systematische Menschenrechtsverletzungen, schockierende Arbeitsbedingungen und massive Umweltzerstörung hinweg. So kommt es, dass in fast jedem Handy Rohstoffe stecken, die anhand von Kinderarbeit im Kongo abgebaut werden, Teepflückerinnen in Indien für Importeure wie TeeGschwendner unter dem Existenzminimum schuften und in China ganze Bevölkerungsgruppen durch Technologien von Siemens massenüberwacht werden. 

Die Bundesregierung hat sich zwar auf UN-Ebene durch die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet, dagegen vorzugehen. Doch statt diese verbindlich umzusetzen, setzt die Bundesregierung ausschließlich auf die freiwillige Initiativen wie den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Es ist daher kaum verwunderlich, dass eine Studie im November zeigte, dass keines der 20 größten deutschen Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten adäquat umgesetzt hat.

Hinzu kommt, dass Opfer von Konzernverbrechen entlang globaler Lieferketten nur unzureichenden Zugang zu Abhilfe in Deutschland haben. Trotz entsprechender Vorgaben der Leitprinzipien, ist es an deutschen Gerichten nahezu unmöglich, gegen Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette vorzugehen. Das hat das Scheitern der Klage gegen den Textilkonzern KiK nach dem Gebäudebrand einer Zuliefererfabrik in Pakistan mit mehr als 250 Toten deutlich gezeigt. Den Betroffenen wurde der Anspruch auf Gerechtigkeit gegen den fahrlässigen deutschen Konzern wegen prozeduralen Mängeln verwehrt. 

Auch außergerichtliche Beschwerdemechanismen funktionieren faktisch nicht. Die im Rahmen der OECD-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte geschaffene Nationale Kontaktstelle, an die sich Betroffene theoretisch wenden sollen, ist nichts als Augenwischerei. Abgesehen davon, dass die Existenz der Kontaktstelle so gut wie gar nicht bekannt ist, sind die Zugangshürden so hoch, dass kaum Abhilfe- oder Entschädigungsanträge eingereicht werden können. Das hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem letzten Menschenrechtsbericht kritisiert. 

DIE LINKE fordert deshalb ein Lieferkettengesetz, das deutsche Unternehmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Prinzipien entlang ihrer gesamten Lieferkette verpflichtet. Konzerne müssen ihr Handeln offenlegen und bei Verstößen bestraft werden. Die Bundesregierung muss Betroffene von Menschenrechtsverstößen aktiv bei Entschädigungen helfen. Unser Antrag dazu wird am Donnerstag dieser Woche im Plenum debattiert

Lesen Sie auch die Pressemitteilung von Michel Brandt zum Thema: »Deutsche Konzerne bestehen Menschenrechtstests nicht«