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Ein Foto und zwei Bundeswehrsoldaten am Sarg des ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke © dpa/Swen PförtnerFoto: dpa/Swen Pförtner

Meldegesetz: Lokalpolitiker schützen

Nachricht von Jan Korte,

Rechtsextreme haben über mehrere Zehntausend Personen (Politikerinnen, Aktivisten, Journalisten und Personen, die von Rechtsextremen als politische Gegner angesehen wurden) diverse Namens- und Adressdatensammlungen angelegt. In einigen Fällen gab es Hinweise oder die erklärte Absicht, dass die Personen auf den sogenannten Todes- oder Feindeslisten getötet werden sollten. Nur eine Anfrage an die lokale Meldebehörde genügt, und die Privatadresse ist für jeden Interessenten ohne Angabe von Gründen abfragbar. Was, wenn die private Adresse eines Lokalpolitikers in falsche Hände gerät, wie im Fall von Lübcke, dessen Privatadresse in rechten Netzwerken kursierte?

Bundestagsabgeordnete sind vergleichsweise gut geschützt, vor allem in Berlin. Wer sich ehrenamtlich für Demokratie und Solidarität einsetzt oder kommunalpolitisch engagiert, hat diesen Schutz so gut wie gar nicht - fast täglich kommt es zu rechten Übergriffen bis hin zum Mord, wie jüngst im Fall von Walter Lübcke. "Mit einer vergleichsweise einfachen Regelung im Bundesmeldegesetz könnten wir als BundespolitikerInnen dafür sorgen, dass wenigstens die Privatadressen von Engagierten vor Ort nicht mehr so leicht auszuspähen sind", argumentiert Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Bislang ist die Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz nur möglich, wenn die Betroffenen den Nachweis erbringen, dass konkrete Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

"Innerhalb der Bundesregierung ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen, ob veränderte gesellschaftliche Verhältnisse eine Anpassung des Bundesmeldegesetzes erfordern", heißt es in der Antwort [PDF] von Helmut Teichmann, Staatssekretär im Bundesinnenministerium auf eine entsprechende Anfrage von Jan Korte.

Korte wandte sich daraufhin an seine Geschäftsführer-Kollegen von Union, SPD, FDP und Grünen: "Wir müssen alles dafür tun, dass diejenigen, die sich tagtäglich überall in unserem Land in Initiativen und Gremien für den Erhalt und die Stärkung der Demokratie einsetzen, vor Angriffen der Antidemokraten geschützt werden. Mein Brief ist eine Einladung hier parteiübergreifend aktiv zu werden und durch eine vergleichsweise einfache Regelung zu einem besseren Schutz der Engagierten vor Ort zu kommen. Es wäre ein kleines aber wichtiges Zeichen der Solidarität und konkreter Unterstützung, auf das viele schon lange warten."