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Medizinische Versorgungszentren

Im Wortlaut von Frank Spieth,

Sie halten nicht, was sie versprechen

Die ambulante ärztliche Versorgung muss dringend Ressourcen des Gesundheitswesens sinnvoll einsetzen. Einzelarztpraxen bieten oftmals nicht die optimalen Rahmenbedingungen für die Arbeit eines Arztes, da ihnen die notwendige Vernetzung der verschiedenen Fachrichtungen nicht möglich ist.

Eine Idee, die dabei richtigerweise aufgegriffen wurde, ist die der Polikliniken. Diese gab es bereits in der DDR, sie wurden jedoch nach der Wiedervereinigung aus ideologischen Gründen abgewickelt. Seit Anfang 2004 ist die Gründung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZen) möglich. Dies war eine der wenigen positiven Regelungen, die das „GKV-Modernisierungsgesetz“ schuf, welches ansonsten im Kern auf die Probleme des Gesundheitswesens nur mit Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen selbst für die ärmsten Patienten zu antworteten wusste.

In diesen neu zu gründenden MVZen sollten die Kompetenzen mehrerer Ärzte unter einem Dach gebündelt werden. Die Kommunikation und Kooperation zwischen verschiedenen Fachrichtungen sollte mit den MVZen ebenfalls vereinfacht werden. Investitionen in medizinische Gerätschaften sollten sich eher lohnen, da mehrere Ärzte sie nutzen können.

Für den Patienten hat dies zumindest in der Theorie den Vorteil, dass er bei Überweisungen zu einem anderen Facharzt keine weiten Wege hat. Auch eine Zweitmeinung eines anderen Facharztes ist in den MVZen relativ leicht realisierbar. Zudem können MVZen helfen, das fachärztliche Angebot im ländlichen Raum, um das es oft alles andere als gut bestellt ist, zu verbessern.

Umsetzung ist unzureichend

Was ist, dreieinhalb Jahre nach der Einführung dieses Gesetzes, aus dieser Regelung geworden? Hiermit habe ich mich in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung ausführlich beschäftigt. Obwohl mittlerweile immerhin bundesweit 733 MVZen gegründet wurden, sind die Ergebnisse leider nicht so, wie ich sie im Sinne der Patienten erhofft habe.

Im Praxisalltag sind die oben angeführten Vorteile der MVZen gegenüber Einzel- und Gemeinschaftspraxen schlechterdings nur dann zu erreichen, wenn ein MVZ eine gewisse Größe erreicht und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen kooperieren. Vorgeschrieben ist jedoch nur eine Mindestgröße von zwei Ärzten mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Hierin liegt auch mein größter Kritikpunkt am Gesetz: In der Praxis sind breit gefächerte MVZen, in denen die Vorteile zum Tragen kommen, die Ausnahme. Von 733 MVZen bieten, wie sich der Antwort der Regierung entnehmen lässt, lediglich 15 den Patienten Ärzte aus fünf oder mehr Fachgebieten. Die eigentlich angestrebte umfassende Versorgung der Patienten unter einem Dach wird damit konterkariert. Eine Veränderung der gesetzlichen Grundlage wäre dringend geboten.

Es ist vorgesehen, dass prinzipiell alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens MVZen gründen dürfen. In erster Linie machen davon Ärzte und Krankenhäuser Gebrauch. Im Krankenhaussektor herrscht ein Verdrängungswettbewerb unter den verschiedenen Trägern. Es liegt für Krankenhäuser, insbesondere für solche, die mit Gewinninteresse betrieben werden,nahe, verwaiste Vertragsarztsitze aufzukaufen, ein MVZ zu gründen und damit Zugang zu den Patientenströmen zu haben. Im Klartext: Krankenhäuser nutzen MVZen als Drehtüre, um Patienten in die eigenen Kliniken einzuweisen. Ein Drittel der MVZen befindet sich in Trägerschaft von Krankenhäusern.

Auch private Klinikketten sind an MVZen beteiligt: Immerhin 33 MVZen werden von den vier großen Klinikketten Helios, Rhön, Asklepios und Sana betrieben. Die Bundesregierung sieht jedoch auf Nachfrage in „dem Umstand, dass kapitalstarke Klinikketten medizinische Versorgungszentren gründen können,keine Gefahr für die Versorgungslandschaft“. Es stellt sich für mich die Frage, ob hier vorrangig Patienteninteressen oder Kapitalinteressen vertreten werden.

Keine bessere Versorgung im ländlichen Raum

Der ländliche Raum wird auch mit MVZen nicht besser versorgt als zuvor; die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung findet genauso wenig statt. Stattdessen gibt es weiterhin eine Maximalversorgung in den Ballungsgebieten. In Gegenden mit einer Einwohnerdichte von weniger als 150 Einwohnern pro Quadratkilometer sind nur 7,6 Prozent der gesamten MVZen zu finden.

Ein weiteres großes Defizit dieser Reform ist, dass die Bundesregierung offenbar bislang keine fundierten Kenntnisse über die Wirkungen des Gesetzes auf die Qualität der Versorgung hat. Jeder Politikwissenschaftler lernt im Laufe seines Studiums den Politikzyklus kennen. Auf die Problemdefinition folgt demnach die Entscheidung in den politischen Gremien, dann die Implementation des Gesetzes, dann die Evaluation, um bei unerwünschten Wirkungen das Gesetz neu formulieren zu können. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält jedoch im Gegensatz zur Politikwissenschaft eine Evaluation anscheinend für nicht notwendig.

So schön es auch klang, die gute Idee der Polikliniken aufzugreifen, die derzeitigen MVZen werden den an sie gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Dies sollte auch die Bundesregierung einsehen und nicht, wie zuletzt im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz erfolgt, die ohnehin zu niedrigen Bedingungen für die Gründung eines MVZs noch weiter herunterschrauben.

Seit Anfang 2007 reicht es bereits aus, wenn ein Magenspezialist und ein Herzspezialist zusammenkommen, die aber beide nur Fachärzte für Innere Medizin sind, und kein weiteres Fachgebiet, wie Chirurgie oder Gynäkologie abdecken.

Von Frank Spieth

Gesellschaftspolitische Kommentare, September 2007