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Mann verhungert: Amt räumt Fehler ein

Im Wortlaut von Ulrich Maurer,

Frankfurt - Einem im April verhungerten Arbeitslosen hat die zuständige Behörde nach Ansicht der Bundesregierung vor seinem Tod zu Unrecht das Arbeitslosengeld II gestrichen. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage des parlamentarischen Geschäftsführers der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Maurer, hervor. Allerdings sieht die Regierung keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hungertod des Hartz-IV-Empfängers.

Weil der 20-Jährige aus Speyer mehrere Arbeitsangebote ausgeschlagen und Termine versäumt hatte, waren die Leistungen schrittweise gekürzt worden. Nachdem er im Oktober 2006 nicht zu einem Termin mit dem psychologischen Dienst erschienen war, hatte ihm die Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz-Ludwigshafen (GfA) sämtliche Leistungen bis auf die Kosten für Unterkunft und Heizung gestrichen. Mitte April wurde er tot in seiner Wohnung gefunden. Seine Mutter, mit der er zusammen gelebt hatte, gab an, nicht genügend Geld für Lebensmittel gehabt zu haben.

Die vollständige Streichung der Leistungen stufte die Bundesregierung nun als "rechtsfehlerhaft" ein. Demnach hätte die GfA die Leistungen nur um weitere zehn Prozent kürzen dürfen. Das "physische Existenzminimum des Verstorbenen" sei aber gesichert gewesen, so die Regierung in ihrer Antwort: Ihm und der Mutter sei mitgeteilt worden, dass sie Lebensmittelgutscheine beziehen könnten.

Ein Sprecher der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit erklärte das Vorgehen der Behörde: Die Bearbeiter hätten den versäumten Termin als Pflichtverletzung ausgelegt, was eine vollständige Streichung gerechtfertigt hätte. "Dass dieser strengere Maßstab angelegt wurde, wird aber inzwischen als Fehler angesehen." Entscheidend sei jedoch die Isolation des Mannes und der Mutter gewesen. Diese hatte nach dem Tod ihres Sohnes angegeben, er sei depressiv gewesen und habe den Wunsch geäußert, zu sterben. Die GfA-Bearbeiter hatten nach eigenen Angaben dennoch keine Anhaltspunkte für eine Erwerbsunfähigkeit gesehen.

Ulrich Maurer erhob daher schwere Vorwürfe: "Unter der alten gesetzlichen Regelung wäre dieser Mensch wahrscheinlich nicht zu Tode gekommen", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Durch Hartz IV sei der Kontakt zwischen Behörden und Empfängern "völlig zerstört" worden. Der Sprecher der Regionaldirektion verwies hingegen darauf, dass die Behörden auch vor Hartz IV auf "Signale der Betroffenen" angewiesen gewesen seien.

Christoph Hickmann

Süddeutsche Zeitung, 15. Juni 2007