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LINKE fordert Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Im Wortlaut von Hubertus Zdebel,

 

Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Entgegen den Versprechungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel (beide SPD), Fracking in Deutschland "strengstens" zu regeln, hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein reines Fracking-Ermöglichungsgesetz vorgelegt. Statt diese hochriskante und umweltschädliche Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir jedoch nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energien.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein  und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf ihre Initiative hin hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt.

Bedrohung für Mensch und Umwelt

Das Fracking-Gesetz der Regierung ist eine Bedrohung für Mensch und Umwelt. Entgegen der Beteuerungen von Gabriel und Hendricks soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung sowie für die Gasförderung im Sandgestein (sog. "Tight-Gas"). Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine Expertenkommission, die weder demokratisch legitimiert noch unabhängig ist, dies als unbedenklich einstuft.

Hinzu kommt, dass sich im Gegensatz zu Hendricks Behauptungen auch im Unterkarbon unterhalb von 3.000 Metern große Schiefergaspotenziale befinden, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter.

Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal

Anders als die Umweltministerin weiter behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. Aus einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) geht hervor, dass nicht nur bei Fracking eingesetzte Chemikalien verboten werden können:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte."

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Wettlauf um Frackinggas auch in Deutschland

Hendricks Beschwichtigungsversuche, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Frackinggas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt.

linksfraktion.de, 6. Mai 2015

 

Weitere Informationen in der fünfteiligen Serie über Fracking von Hubertus Zdebel